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Leistungspflichten des architekten

 
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flattern2002
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 20:59    Titel: Leistungspflichten des architekten Antworten mit Zitat

A will bauen, B will das Bau betreuen und bietet sich als Baubetreuer an. Die Baugenehmigung ist erteilt, die Kostenschätzung vom B gemacht.
Das erste Angebot von Baufirma gekommen, so gut, dass B dringend empfehlt, mit der Firma zu bauen. Am 23.03 plötzlich derBaubeginn, am 28.03 wird das Angebot der Firma auf Drängen des B unterschrieben. Keine Preisbindung, keine Zahlen verglichen. Nachhinein
stellte der A, dass es um 16 Tsd€ teuerer als die Kostenschätzung ist, die Betondachsteine statt Tonziegel sind und kein Dachdeckergerüst. Inzwichen hat der A gutgläubig die Rechnungen der Baufirma bezahlt......

Z.Z der B gekündigt, die Firma gekündigt, dazu kein BAUVERTRAG, wo es steht, Bauende, Verzugstrafen, Sicherheiten NICHTS, nur das unterschriebene Angebot..... in der Hand

Hat die Schadenersatzklage gegenüber B Erfolg???
Das Haus steht, die Kostenschätzung war in einigen Piositionen um 100% übertroffen ( Betonarbeiten, Bauwerksabdichtung), z.Z. Verzug, keine Abnahme von Rohbau geregelt, neuer Architekt mit neuem Honorar !!!! irgendwann ist das Geld alle

Danke für ehrliche Meinungen Lena,
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:18    Titel: Re: Leistungspflichten des architekten Antworten mit Zitat

flattern2002 hat folgendes geschrieben::
Hat die Schadenersatzklage gegenüber B Erfolg???

Das kann so niemand beurteilen...

Für eine "erfolgreiche" Schadenersatzforderung muss zunächst einmal ein "objektiver" Schaden vorliegen und der Schadenverursacher feststehen. Aus einer "minderwertigen" Baubetreuung allein erwachsen noch keine Ansprüche.

Am ehesten hilft wahrscheinlich eine Beratung bei einem Anwalt für Werkvertragsrecht.
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