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Bauzeichnung Gaube

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:34    Titel: Bauzeichnung Gaube Antworten mit Zitat

Hallo,

wir wollen an unserer Wohnung eine Gaube bauen lassen um ein wenig mehr Wohnraum zu bekommen.

Uns ist klar, dass wir dazu eine Baugenehmigung benötigen.

Nun haben wir von einem Architekten eine Bauzeichnung für eine solche Gaube anfertigen lassen.
Der Architekt behauptet, dass dazu auf der Bauzeichnung auch sämtliche andere Etagen eingezeichnet werden müssen (also auch Erdgeschoss und die 1. und 2. Etage (wir wohnen in der 3. Etage)).

Ist das so richtig, dass im Allgemeinen das gesamte Haus neu gezeichnet werden muss?
Wozu ist das gut?

Vielen Dank

Felix
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isen7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 388

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schwierig und nicht einfach zu erklären.
1. Sobald sie in ein Baugenehmigungsverfahren eintreten, wird das gesamte Haus geprüft und es muss den heutigen Vorschriften entsprechen.
2. Da die Ansichten verändert werden, sind die Ansichten des ganzen Hauses zu zeichnen und das geht nur, wenn man weiß, wo sich die Fenster in den anderen Geschossen befinden.
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