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(Privat)Verkauf und MwSt

 
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Timm2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 13:32    Titel: (Privat)Verkauf und MwSt Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man hauptberuflicher Musiker (Mehrwertsteuerpflichtig) ist und aus früherer
nebenberuflicher Tätigkeit noch Musikequipment hat was man nun verkaufen möchte muß
man dann darauf auch MwSt abführen? Frage

Danke für Tipps
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steuermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe, ist aus der früheren selbständigen Nebentätigkeit (keine Umsatzsteuer weil Kleinunternehmer) übergangslos eine selbständige Haupttätigkeit geworden, die wegen des größeren Umsatzes umsatzsteuerpflichtig ist.
Die zu verkaufenden Gegenstände wurden bereits während der Nebentätigkeit steuerlich geltend gemacht (als geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. Abschreibungen).

In diesem Fall ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Zum Zeitpunkt des Übergangs von der Kleinunternehmerregeleung zur Regelbesteuerung hätte man ggf. eine Vorsteuerkorrektur gem. § 15a UStG vornehmen können, d.h. ein Teil der ursprünglich nicht abzugsfähigen Vorsteuer aus diesen Gegenständen hätte hier u.U. noch geltend gemacht werden können (soweit die übrigen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug gegeben sind).

Gruß
steuermann
_________________
Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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Timm2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
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Timm2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

steuermann hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstehe, ist aus der früheren selbständigen Nebentätigkeit (keine Umsatzsteuer weil Kleinunternehmer) übergangslos eine selbständige Haupttätigkeit geworden, die wegen des größeren Umsatzes umsatzsteuerpflichtig ist.
Die zu verkaufenden Gegenstände wurden bereits während der Nebentätigkeit steuerlich geltend gemacht (als geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. Abschreibungen).


Nein, damals wurden sie weder als Abschreibung noch als geringwertige Wirtschaftsgüter geltend gemacht.
Würde das dann also als Privatverkauf gelten?

Danke
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