Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.04.06, 13:32 Titel: (Privat)Verkauf und MwSt
Hallo,
wenn man hauptberuflicher Musiker (Mehrwertsteuerpflichtig) ist und aus früherer
nebenberuflicher Tätigkeit noch Musikequipment hat was man nun verkaufen möchte muß
man dann darauf auch MwSt abführen?
Wenn ich das richtig verstehe, ist aus der früheren selbständigen Nebentätigkeit (keine Umsatzsteuer weil Kleinunternehmer) übergangslos eine selbständige Haupttätigkeit geworden, die wegen des größeren Umsatzes umsatzsteuerpflichtig ist.
Die zu verkaufenden Gegenstände wurden bereits während der Nebentätigkeit steuerlich geltend gemacht (als geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. Abschreibungen).
In diesem Fall ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Zum Zeitpunkt des Übergangs von der Kleinunternehmerregeleung zur Regelbesteuerung hätte man ggf. eine Vorsteuerkorrektur gem. § 15a UStG vornehmen können, d.h. ein Teil der ursprünglich nicht abzugsfähigen Vorsteuer aus diesen Gegenständen hätte hier u.U. noch geltend gemacht werden können (soweit die übrigen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug gegeben sind).
Gruß
steuermann _________________ Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
Wenn ich das richtig verstehe, ist aus der früheren selbständigen Nebentätigkeit (keine Umsatzsteuer weil Kleinunternehmer) übergangslos eine selbständige Haupttätigkeit geworden, die wegen des größeren Umsatzes umsatzsteuerpflichtig ist.
Die zu verkaufenden Gegenstände wurden bereits während der Nebentätigkeit steuerlich geltend gemacht (als geringwertige Wirtschaftsgüter bzw. Abschreibungen).
Nein, damals wurden sie weder als Abschreibung noch als geringwertige Wirtschaftsgüter geltend gemacht.
Würde das dann also als Privatverkauf gelten?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.