Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Online Kursangebote - Vertrag bindend?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Online Kursangebote - Vertrag bindend?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stiffler3000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 21:49    Titel: Online Kursangebote - Vertrag bindend? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal, dies ist mein erstes Posting hier.
Schön, dass es in D solche Diskussionsplattformen zum Thema Recht gibt. In A hab ich so etwas noch nicht gefunden.

Folgende Frage:

Angenommen ein Dienstleister bietet verschiedene Kurse über seine Internetseite an zu denen sich die Kunden anmelden.

Wenn so ein Kunde, ohne vorher Bescheid zu geben, einfach nicht auftaucht und somit Plätze im Kurs unbelegt bleiben, wie kann der Dienstleister dann gegen solche Kunden vorgehen?

Hängt alles von der Formulierung der AGB ab?
Wenn der Dienstleister in den AGB publiziert, dass bei Nichtantreten zum Kurs die volle Kursgebühr verrechnet wird, kann er dann bedenkenlos eine Rechnung versenden?

Eure Meinung zu diesem Thema würde mich interessieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 18:38    Titel: Re: Online Kursangebote - Vertrag bindend? Antworten mit Zitat

Stiffler3000 hat folgendes geschrieben::

Wenn der Dienstleister in den AGB publiziert, dass bei Nichtantreten zum Kurs die volle Kursgebühr verrechnet wird, kann er dann bedenkenlos eine Rechnung versenden?


Ich würde das in Analogie zur Hotelreservierung handhaben, da gibt es ähnliche Regelungen. Natürlich kannst Du den Kunde für entstehende Kosten haften lassen. Aber Du musst klarstellen, dass da a) ein Vertrag geschlosen wird und b) auf die Vertragsbedingungen klar hinweisen.

Ob sich das am Markt durchsetzen lässt oder ob dann etliche Kunden gar nicht erst buchen wird hier ja nicht diskutiert. Sollte dies aber nicht marktüblich sein, dann genügt die reine Publizierung in den AGB nicht, weil die Kunden dann sehr wahrscheinlich damit kontern, dass diese Klausel überraschend wäre.

selbstdenker


Zuletzt bearbeitet von selbstdenker am 09.06.06, 18:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich dürfte eine solche Klausel gar nicht nötig sein.
Bei einem Dienstvertrag dieser Art schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nämlich in jedem Fall die Entlohnung, auch wenn er die Leistung nicht in Anspruch nimmt. Er kann natürlich ggfs. nachweisen, daß dem Auftragnehmer ein Schaden in geringerer Höhe als die Kursgebühr (oder gar kein Schaden) entstanden ist. Das ist dann aber sein Problem.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ist nur die Anmeldung online oder der Kurs selbst auch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stiffler3000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt online, der Kurs selbst findet "in freier Wildbahn" statt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Ist nur die Anmeldung online oder der Kurs selbst auch?


§312b III (6) BGB, falls Sie auf Widerrufsrecht hinauswollen.

PS. Glückwunsch zum 3333. Posting. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.