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Verfasst am: 29.05.06, 17:39 Titel: Liebhaberei bei Beteiligungen
Wenn man sich im September 2002 mit z.b. 30.000,-- Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt hat, und die Gesamteinlage plus Agio komplett über ein Darlehen finanziert wurde, kann dann ein Finanzamt liebhaberei zu grunde legen ?
Verfasst am: 29.05.06, 18:11 Titel: Re: Liebhaberei bei Beteiligungen
Pius hat folgendes geschrieben::
Wenn man sich im September 2002 mit z.b. 30.000,-- Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt hat, und die Gesamteinlage plus Agio komplett über ein Darlehen finanziert wurde, kann dann ein Finanzamt liebhaberei zu grunde legen ?
Wenn sich kein Totalüberschuß darstellen läßt, kann das FA auch bei solchen Beteiligungen die Einkünfterzielungsabsicht verneinen. Und zwar das FA, das für den Fonds zuständig ist. Sehr häufig passiert so etwas im Rahmen von Betriebsprüfungen bei dem Fonds. _________________ Gruß
normalerweise sind die geschlossenen Immofonds auf Gewinne ausgelegt, da ansonsten nicht nur durch Liebhaberei Gefahr droht, sondern auch durch den neu eingeführten § 15b EStG, der Verluste nur in ganz engen Grenzen zulässt. Daher einfach in den Fondsprospekt reinschauen, was die Prognoserechnung beinhaltet.
normalerweise sind die geschlossenen Immofonds auf Gewinne ausgelegt
Das mag auf Ebene der Gesellschaft schon stimmen. Aber die Frage der Liebhaberei wird sowohl auf dieser Ebene, als auch auf der des Gesellschafters geprüft. Und bei 100%iger Fremdfinanzierung incl. Aigo, etc. kann es wg. der zu berücksichtigenden Sonder-Werbungskosten eben sein, dass über den Prognosezeitraum (i.d.R. 30 Jahre) kein Totalüberschuß entstehen kann. Also für diesen einen Gesellschafter "Liebhaberei" angenommen wird. Auf die Gesellschaftsebene wirkt sich das nicht aus, wenngleich die Feststellungen darüber i.R. der Gewinnfeststellung des Fonds getroffen werden. _________________ Gruß
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