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Verfasst am: 29.05.06, 18:56 Titel: Nicht-Erstattung einer genehmigten Dienstreise
Hallo,
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Uni und hatte im März dieses Jahres beruflich eine Veranstaltung besucht, deren Kosten ihr voll erstattet werden sollten.
Der "Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise einschließlich Bewilligung einer Reisekostenvergütung" wurde von dem damaligen Chef (Professor) und auch vom Dekan in voller Höhe bewilligt und abgezeichnet.
Auf Anfrage, wann sie die ausgelegten Kosten erstattet bekäme, wurde ihr telefonisch gesagt, dass sie die Kosten nicht erstattet würden; mit der Begründung, dass aufgrund der Reisekostenverteilung auf die einzelnen Monate, das Budget für Monate Januar bis März ausgeschöpft sein (Aber grundsätzlich seien noch Mittel für Reisekosten verfügbar).
Bei den Reisekosten handelt es sich um knapp 300 €. Ohne die zugesicherte Reisekostenbewilligung hätte die Mitarbeiterin nicht an der Veranstaltung teilgenommen.
Wie ist nun die Rechtslage? Ist die Bewilligung der Reisekostenübernahme, da sie vor Reiseantritt durch dazu befugte Personen abgezeichnet wurde, rechtsgültig und kann man auf die Kostenübernahme bestehen? Auf dem Formular sind auch keine weiteren Einschränkungen vermerkt, z. B. "unter Vorbehalt verfügbarer Mittel" oder Ähnliches.
Gibt es irgendwelche Paragraphen, Bestimmungen oder Ähnliches, auf die man verweisen kann bzgl. dieser Kostenübernahme?
Danke!!
Zuletzt bearbeitet von frau müller am 01.06.06, 08:13, insgesamt 4-mal bearbeitet
Es handelt sich ersichtlich um eine Frage nach einer Leistung aus einem Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Also gehört dieser Beitrag ins "Arbeitsrecht".
Warum Sie ihn in das "Hochschulrecht" verschoben haben, ist nicht nachvollziehbar. Oder verschieben Sie auch arbeitsrechtliche Fragen von Reisebüroangestellten ins "Reiserecht"?
möglicherweise finden hier ja doch Besonderheiten des Hochschulrechts angesichts der angesprochenen Budgetierung und der Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni eine Rolle.
Vielleicht haben Sie eine Idee zu den Fragen von frau müller.
möglicherweise finden hier ja doch Besonderheiten des Hochschulrechts angesichts der angesprochenen Budgetierung und der Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni eine Rolle.
Vielleicht haben Sie eine Idee zu den Fragen von frau müller.
Meine Ideen wären hier leider Off Topic. Schließlich ist dieses Forum ausdrücklich beschrieben als "Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht".
Aber war schon eine super Idee, die Frage nach hier ins Hochschulrecht zu verschieben. Weiter so!
Ach, im Arbeitsrecht hätten Sie dann eine On-Topic-Idee zu bieten? Nun geben Sie sich schon einen Ruck, daran kanns doch nicht liegen.
Wenn Sie aber hoch und heilig versprechen, daß sie frau müller etwas weiterhelfen - wofür Sie ja schon genug Zeit hatten - wenn der Thread denn nur im Arbeitsrecht stünde, so will ich ihn gerne dorthin verschieben.
Im übrigen ist eine Kritik an der "Verschiebepraxis", ohne Argumente vorzutragen - wie es scheint, nur um ihrer selbst willen - nicht geeignet, die Verschiebepraxis im gewünschten Sinne zu beeinflussen. An einer "Diskussion" hierüber werde ich mich auch nicht weiter beteiligen, weil dies nur auf Kosten der Threaderstellerin geht.
Verfasst am: 28.06.06, 21:23 Titel: ich glaubs nicht...
da wird sich hierüber das richtige forum gestritten... aber niemand gibt eine Antwort!
die sache ist doch klar: die dienstreise wurde vom Arbeitgeber oder Dienstherrn genehmigt und die übernahme angemessener kosten zugesagt. wo ist das problem?
selbstverständlich müssen die reisekosten ersetzt werden!! und zwar ineinem angemessenen zeitraum!
MfG
Woar
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