Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erschließungskosten doppelt so teuer wie beim Nachbar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erschließungskosten doppelt so teuer wie beim Nachbar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
manarue
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:47    Titel: Erschließungskosten doppelt so teuer wie beim Nachbar Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!
Ich habe folgendes Problem. Wir haben ein Erbpachtgrundstück von der Gemeinde. Unsere zwei direkten Nachbarn auch. Nachbar A hat die gleichen Erschließungskosten wie wir. Nachbar B zahlt nur die Hälfte. Wir und Nachbar A liegen jedoch an zwei Straßen. Einmal an unserer Privatstraße und einmal an einer, welche nur hinterm Haus her führt. Von der Straße aus dürfen wir aber keine Einfahrt etc. auf unser Grundstück bauen, nur von der Privatstraße. Nachbar B wohnt nur an der Privatstraße und zahlt nur die Hälfte an Erschließungskosten. Darf das denn sein, obwohl wir nur von der einen Straße (Privatstraße) Zugang zum Haus haben? Die andere Straße läuft halt einfach nur am Grundstück entlang. Sie wird von uns und Nachbar A nicht genutzt. Sind so hohe Erschließungskosten gerechtfertigt (doppelt so hoch wie Nachbar B)? Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen oder mir sagen wo ich Informationen diesbezgl. bekomme? Vielen Dank.
manarue
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

So recht schlau werde ich aus der Schilderung zwar nicht. Aber grundsätzlich:
Für jede Straße, von der ein Zugang zu einem für Wohnzwecke geeigneten Grundstück genommen werden kann, ist Erschließungsbeitrag zu zahlen. Eine Zufahrtsmöglichkeit ist nicht Voraussetzung für die Beitragspflicht.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Troete
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

am besten einfach mal die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde durchlesen, ob da was zur Mehrfacherschließung steht. In unserer Gemeinde wird z.B. in diesem Fall (unter bestimmten Voraussetzungen) die Grundstücksfläche für jede Erschließung nur zu 2/3 angesetzt. Kann aber m.E. jede Gemeinde in gewissen Grenzen regeln wie sie will, so dass auch volle Anrechnung möglich ist.

Gruß
Tröte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.