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Rechtsbewustsein anerzogen oder angeboren
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Kreitmayr
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 13:26    Titel: Rechtsbewustsein anerzogen oder angeboren Antworten mit Zitat

Hat der Mensch bereits von Geburt an ein Rechtsbewusstsein, oder ist Recht eine Kulturleistung.

MfG
uwe
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wird wohl niemand abschließend beantworten können. Aber immerhin wissen wir aus der Rechtsvergleichung, dass viele grundlegende Fragen in allen Rechtsordnungen der Welt gleich beantwortet werden und nur der "Lösungsweg," also die Begründung, ein anderer ist. Ob das auf ein angeborenes Verständnis von Recht und Unrecht hindeutet? Oder liegt es einfach am kulturellen Austausch, also daran, dass es kein beziehungsloses Nebeneinander der Kulturen gibt? Aufschlussreich wäre in diesem Zusammenhang sicherlich ein Vergleich europäischer Rechtstraditionen mit denen der südamerikanischen Hochkulturen vor 1492.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 14:13    Titel: Re: Rechtsbewustsein anerzogen oder angeboren Antworten mit Zitat

Kreitmayr hat folgendes geschrieben::
Hat der Mensch bereits von Geburt an ein Rechtsbewusstsein, oder ist Recht eine Kulturleistung.

Das haben sich auch schon die frühen griechischen Philosphen gefragt. Platon z. B. hat gemeint, der Mensch trage (angeborene) "Ideen" von dem, was gut und (ge-)recht sei, in sich.

http://www.philosophenlexikon.de/platon.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Platon
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

edit

Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte der Autor erst einmal klären, was er mit Rechtsbewußtsein meint.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Kreitmayr
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Was verstehe ich unter Rechtsbewustsein Frage

Z.B. der Begriff des Eigentums.
Kinder spielen in der Sandkiste, die Förmchen werden geteilt, jeder darf mitspielen.
Irgendwann kommt jedoch die Diskussion: "Das ist aber mein Förmchen".
Wird das Förmchen nicht zurückgegeben fließen Tränen.

Man könnte ja meinen die 10 Gebote entspringen einem allgemeinen Rechtsbewustsein.
§6 du sollst nicht töten

Würde der Durchschnittsmensch hemmungslos töten, wenn es keine Strafen gäbe, oder hindert ihn in der Regel eine innere Einstellung?

Wenn ein Kind einen anderen Menschen oder auch Tier tötet, würde es über die Tat hinweggehen wie über ein gegessenes Eis, wenn nicht sein Umgebung ihm das Unrecht vermittelt.


Mein Eindruck ist, dass die Grundregeln, siehe §6, weltweit Anwendung finden.
Gibt es im Recht dann so etwas wie Naturgesetze.

Hauser würde ich nicht als Grundlage zulassen. Hauser hatte wohl nicht die Zeit eventuell in ihm vorhandenes angeborenes Rechtsbewustsein zu entwickeln.
Über Wolfskinder weiß ich nichts.
Haben die alle ein unterschiedliches Verhalten.
Oder sind in ihrem Verhalten doch Gemeinsamkeiten?

MfG
uwe
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kreitmayr hat folgendes geschrieben::
Man könnte ja meinen die 10 Gebote entspringen einem allgemeinen Rechtsbewustsein.
§6 du sollst nicht töten

Würde der Durchschnittsmensch hemmungslos töten, wenn es keine Strafen gäbe, oder hindert ihn in der Regel eine innere Einstellung?


Nicht unbedingt hemmungslos, aber immer dann, wenn er sich davon einen Nutzen verspricht (das anerzogene Rechtsbewußtsein außer Acht gelassen).

Zitat:
Wenn ein Kind einen anderen Menschen oder auch Tier tötet, würde es über die Tat hinweggehen wie über ein gegessenes Eis, wenn nicht sein Umgebung ihm das Unrecht vermittelt.

Mein Eindruck ist, dass die Grundregeln, siehe §6, weltweit Anwendung finden.
Gibt es im Recht dann so etwas wie Naturgesetze.


Das Vermitteln von Recht und Unrecht resultiert m.E. im wesentlichen auch nur aus Eigennutz.

Man tötet keine Familienmitglieder, weil diese für den Unterhalt sorgen und die Eindringlinge der verfeindeten Sippe vertreiben helfen.

Man tötet keine Mitglieder des eigenen Stammes, weil diese für den Unterhalt sorgen und die Eindringlinge des verfeindeten Stammes vertreiben helfen.

Man tötet keine Mitglieder des eigenen Dorfes/Fürstentum oder der eigenen Nation, weil...

Das Töten an sich dürfte kaum durch ein Naturgesetz oder angeborenes Rechtsbewußtsein ausgeschlossen sein. Kriege, Todesstrafe, Blutrache, Sklaverei, Leibeigentum, Kanibalismus oder Menschenopfer zeigen, dass das Töten in den unterschiedlichen Gesellschaften oder Epochen keineswegs grundsätzlich verboten ist bzw. war.

Eigentlich ist das Rechtsbewußtsein über Mord und Totschlag immer aus der Abwägung von Vor- und Nachteilen entstanden.

Wir haben heute den Vorteil, daß wir global denken und handeln dürfen. Deshalb betrachten wir - zumindest die großen Nationen - alle Menschen als Mitglieder der eigenen Sippe und verbieten generell das Töten. Lediglich die eine oder andere - hier ungenannte - Nation gestattet noch die Todesstrafe in dieser eigenen Sippe an abtrünnigen Mitgliedern zu vollstrecken.

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Kreitmayr
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nicht unbedingt hemmungslos, aber immer dann, wenn er sich davon einen Nutzen verspricht (das anerzogene Rechtsbewußtsein außer Acht gelassen).


In die Richtung habe ich auch gedacht beim Lesen der 10 Gebote.
§ 1 Du sollst keine Gotter neben mir usw.

http://zehn-gebote.germanien.info/k-eins.htm

Ob beim Anfassen dieses Gebotes nicht reichlich Eigennutz im Spiel war um Machtansprüche durchzusetzen.

MfG
uwe
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Lasst mich erst einmal festhalten: Eigentum ist ein biologisches Phänomen. Eigentum ist Revier, Beute, Weibchen. Das ist heilig, da wird drum gekämpft.

Ansonsten sollte man sich nicht an monokausalen Erklärungen versuchen, das ist allein deswegen falsch, weil monokausale Erklärungen keine Entscheidungsmöglichkeiten vorsehen, die wir aber offensichtlich haben.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Kreitmayr
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eigentum ist ein biologisches Phänomen


Warum hat das niemand Karl Marx gesagt?

Zitat:
monokausalen Erklärungen

Darüber muss ich nachdenken Geschockt

MfG
uwe
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
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Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Grundthesen:

1. Der Mensch ist ein Viech wie jedes andere auch und wird von den gleichen biologischen Steuerungsmechanismen, die wir Gefühle nennen, gesteuert, wie jedes andere Viech auch.

2. Der Mensch hat die Fähigkeit zur Reflexion, die sich in der Frage zeigt: was mache ich da eigentlich - und warum? Aus der Erkenntnis, was man warum macht, folgt die Erkenntnis, dass man das auch anders machen kann. Folgt die Notwendigkeit, sich zwischen Alternativen zu entscheiden. Sofern reflektiert wird. Wer das nicht tut, hat keine Möglichkeiten, sondern handelt gemäß der Steuerungsmechanismen (im Recht durch entsprechende Strafmilderungsmöglichkeiten berücksichtigt).

3. Aus der Reflexion hat sich die kulturelle Leistung der Analyse des Denkens (Denkgesetze, Logik) entwickelt. Üblicherweise Vernunft genannt. Vernünftiges Denken sagt aber noch nichts über das angestrebte Ziel aus, das damit erreicht werden soll. Auch ein Mörder kann sein Ziel ohne weiteres durch vernünftige Planung erreichen. Die Frage nach dem Ziel ist die eigentlich ethische Frage - und die Ethik lässt sich letztlich nicht durch Vernunft begründen. Siehe Nationalsozialismus: die Art und Weise seiner Durchsetzung war durchaus vernünftig. Die Frage jedoch, ob Rudeldenken und das Prinzip survival of the fittest und die Anbetung der Biologie als Gott Natur das ist, was Menschen wollen, ist keine Frage, die sich mit HIlfe der Vernunft lösen lässt.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ich einen nicht umbringen soll, wenn es mir nützt und ich keine negativen Konsequenzen zu befürchten habe.

Dennoch tun Menschen das nicht, und zwar in allen Kulturen, weil sie es nicht wollen.

Es sei denn, man denkt nicht über das angestrebte Ziel nach, sondern akzeptiert es als, von wem auch immer,vorgegeben. Dann kann man ohne weiteres zu dem vernünftigen Schluss kommen, Menschen umzubringen sei zwar ein eventuell unangenehmes, aber erforderliches Mittel, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ich einen nicht umbringen soll, wenn es mir nützt und ich keine negativen Konsequenzen zu befürchten habe.

Dennoch tun Menschen das nicht, und zwar in allen Kulturen, weil sie es nicht wollen.


Es scheitert selten am Wollen, eher an den zu erwartenden Nachteilen.

Wer Feuerwaffen besitzt und sich einem vergleichsweise wehrlosen Indianerstamm gegenüber sieht, hat sicher einen anderen Willen, als derjenige, der zwar über Atomwaffen verfügt aber einen nuklearen Gegenschlag zu befürchten hat.

Würde man heute Mord und Totschlag straffrei stellen, hätten wir sicherlich täglich ein Blutbad in unseren Landen und wir kämen wieder zum Recht des Stärkeren bzw. des besser Bewaffneten.

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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hätten wir zweifellos (ich plädiere ja keineswegs für die Abschaffung der Strafgesetze); nur warum?

Denken ist eine recht unbequeme Sache, zum einen, weil es dazu führen kann, sich selbst das zu verbieten, was man eigentlich ganz gerne hätte (Beispiel: Ladendiebstahl), zum anderen ist es wesentlich bequemer, das Denken anderen zu überlassen (Verweis auf Kant's "Was ist Aufklärung"), weil man, wenn man selbst keine Entscheidung fällt, sondern anderer Leute Entscheidung folgt, meint, für die Folgen sei man deswegen auch nicht verantwortlich.

Betrachtet man die militärische Ausbildung, z.B. auch in den USA, wird man feststellen, dass das Denken auch als für Vorgesetzte unbequem den Untergebenen systematisch aberzogen wird, weswegen man sich über die Folgen im Grunde gar nicht zu wundern braucht (bei uns sind so üble Folgen wg Prinzip innere Führung nicht gar so zwangsläufig).

Mensch ist nunmal allzu menschlich. Woraus die Notwendigkeit folgt, klare Grenzen des Handelns zu bestimmen. Zum Denken verpflichtet sind allerdings diejenigen, die diese Grenzen festlegen - oder wer wollte das bestreiten?

(Wer das bestreiten will, dem steigen eben die Philosophen auf's Dach Lachen )
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Hätten wir zweifellos (ich plädiere ja keineswegs für die Abschaffung der Strafgesetze); nur warum?


Die Abschaffung der Strafgesetze zieht hier wohl niemand ernsthaft in Erwägung. Wohl auch deshalb, weil das Rechtsbewußtsein doch nicht angeboren, sondern aus gesellschaftlichen Regularien entsteht.

Zitat:
Denken ist eine recht unbequeme Sache, zum einen, weil es dazu führen kann, sich selbst das zu verbieten, was man eigentlich ganz gerne hätte (Beispiel: Ladendiebstahl), ...


Nicht das Denken, sondern das Rechtsbewußtsein ist die unbequeme Sache.

Wenn ich so als Neandertaler meines Weges ziehe und gemütlich die Spur eines schmackhaften Braten verfolge und dann bemerke, dass vor mir ein Konkurent gleiches tut, dann beginne ich jedenfalls schon zu denken.

Entweder ziehe ich dem Kollegen eines über die Rübe und widme mich dann wieder in aller Ruhe meiner Nahrungsbeschaffung (die Möglichkeit, daß ersteres das letztere entbehrlich machen könnte will ich mal außen vor lassen). Bei einem verfolgten Hasen zumindest eine nachvollziehbare Handlungsweise.

Oder ich verbünde mich mit dem anderen und wir jagen gemeinsam. Bei einem verfolgten Höhlenbären sicherlich die bessere Wahl.

Welche der Varianten am günstigsten ist hängt also eher von der Art des verfolgten Wildes und von der Bewaffnung ab. Darüber nachzudenken lohnt sich jedenfalls und ist keine unbequeme Sache.

Zitat:

Betrachtet man die militärische Ausbildung, z.B. auch in den USA, wird man feststellen, dass das Denken auch als für Vorgesetzte unbequem den Untergebenen systematisch aberzogen wird, weswegen man sich über die Folgen im Grunde gar nicht zu wundern braucht (bei uns sind so üble Folgen wg Prinzip innere Führung nicht gar so zwangsläufig).


Hier wird nicht nur das Denken also die Abwägung der eigenen Vor- und Nachteile (ist es sinnvoll mit einem M16 die gegnerische Artilleriestellung zu stürmen) aberzogen, sondern auch das Rechtsbewußtsein (ja, ich darf vom persischen Golf eine Tomahawk auf einen Kindergarten abfeuern).

Allerdings klärt das nicht die Frage, ob man anerzogenes oder angeborenes Rechtsbewußtsein wieder aberzieht.

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