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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 20:47 Titel: Führungszeugnis |
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hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
es geht um folgendes:
vor etwa 3 jahren hatte ich eine verhandlung wegen kennzeichung verfassungswidriger organisationen. ich wurde damals zu einer zahlung von 200 DM an einen gemeinnützigen verein verurteilt. zum tatzeitpunkt war ich 18 jahre und 4 monate alt. ich wurde nach jugendstrafrecht verurteilt.
es wurde leider nicht erwähnt ob ich einen eintrag ins führungszeugnis bekomme.
kann mir jemand sagen ob das drin steht....und wenn ja, nach wieviel jahren einträge gelöscht werden?
danke |
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ante Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:08 Titel: |
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Was muss man denn dafür
"wegen kennzeichung verfassungswidriger organisationen"
machen????????? |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:12 Titel: |
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zb. ne grillparty unter ner hakenkreuzfahne.... etc.
nur ums klar zustellen: ICH BIN DEFINITV NICHT rechtsextrem. war ne jugendsünde, mitläufer eben. |
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ante Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:21 Titel: |
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Wie lange und ob "Grillparty unter ´ner Hakenkreuzfahne" im Führungszeugnis auftaucht, hängt von den ausgeworfenen Tagessätzen ab. Unter 90 Tagessätzen wird beim Ersttäter wohl nix im Führungszeugnis aufscheinen.
In den Dateien der Polizei biste wohl (hoffentlich) noch lange verewigt! |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:22 Titel: |
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ich wurde eben nicht zu tagessätzen verurteilt sondern zu eienr gesamtstrafe in höhe vonn 200DM zahlbar in 2 raten. |
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ante Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:23 Titel: |
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Verurteilt oder Strafbefehl? |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:29 Titel: |
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im namen des volkes verurteilt |
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ante Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:30 Titel: |
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Dann ist ja Recht geschehen!!!!!!!! |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:33 Titel: |
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darum gehts ne. ich mag gern meine frage beantwortet haben und mehr nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:33 Titel: Re: Führungszeugnis |
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Hallo!
Keine Angst: das steht in keinem Führungszeugnis drin. |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:35 Titel: |
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danke gast |
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Gast
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Verfasst am: 17.11.04, 21:53 Titel: |
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@ ayla: Im Erziehungsregister steht es. Bis Du 24 bist.
@ ante
Zitat: | ante Verfasst am: 17.11.04, 21:23 Titel:
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Verurteilt oder Strafbefehl? |
Was ist denn hinsichtlich der Rechtswirkung (oder auch Registerrechtlich) der Unterschied zwischen Urteil und Strafbefehl? |
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Ayla Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.11.04, 21:59 Titel: |
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aber erziehungsregister hat nix mit führungszeugnis zu tun, richtig? |
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Gast
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Verfasst am: 18.11.04, 07:28 Titel: |
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Ayla hat folgendes geschrieben:: | aber erziehungsregister hat nix mit führungszeugnis zu tun, richtig? |
richtig- du darfst dich als "nicht vorbestraft" bezeichnen |
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Gast
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Verfasst am: 19.11.04, 16:40 Titel: |
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danke *smile* |
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