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Registrierung von .biz-Domain durch eine Privatperson

 
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peterb
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 23:54    Titel: Registrierung von .biz-Domain durch eine Privatperson Antworten mit Zitat

Hallo Forum-Teilnehmer,
folgender Fall beschäftigt mich. Ich bedanke mich für kompetente Antworten.

Eine Privatperson (PP) registriert seinen eigenen Vornamen als .biz-Domain, beispielsweise -www.benno.biz.

Frage 1: Ist diese Registrierung juristisch bedenklich?

Nun bemerkt PP, dass die Domain nicht unbedingt benötigt wird und überlegt sich, diese Domain auf einer Online-Domain-Handelsplattform oder bei einem großen Auktonshaus zum Verkauf anzubieten.

Frage 2: Ist ein Verkauf juristisch bedenklich?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Gegenfrage... wo sehen sie den Unterschied zu dem gleichen Beispiel nur mit einer .de Domain?

Allgemein gilt es wohl zu beachten, dass keine Markenrechtsverletzung mit der domain geschieht... und da könnte es beim Verkauf haarig werden... ist aber so ohne domain schwer zu sagen
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs. Smilie
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Watson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs. Smilie


Diese NIC-Statuten möchte ich zu gern mal sehen. Möglicherweise entstehen solche Ideen aus der typisch deutschen Stammtischauffassung, dass alles, was nicht explizit per Gesetz erlaubt ist, verboten ist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.12.04, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Registrierung von .biz-Domains durch Privatpersonen und deren Verkauf ist gemäß Nic-Statuten untersagt. Unterlassungsansprüche aus UWG im Fall eines Verkaufes halte ich daher für noch eher greifbar als bei anderen TLDs. Smilie


Welche Unterlassungsansprüche sollte denn ein Mitbewerber A (wovon eigentlich - einer Privatperson?) in Bezug auf die Einhaltung der AGB des B durch den C haben?

Anderes Beispiel: Privatmann C kauft unzulässigerweise (d.h. im Verstoß gegen B's AGB) bei Großhändler B (z.B. (Wortsperre: Firma)) ein. Preisfrage: welcher Geschäftsmann A hat jetzt welchen Unterlassungsanspruch gegen C? Na? Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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