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was kann oder könnte passieren?

 
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Frank2508
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Grevenbroich

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 16:07    Titel: was kann oder könnte passieren? Antworten mit Zitat

Folgender Fall.

Familie A entsorgt Asbest in einer Sickergrube und verschließt sie mit einem Deckel. Die Sickergrube hat noch alte "Gänge" die auf die benachbarten Grundstücke führt.

1. Ist das erlaubt ?

2. wenn nicht; was kann passieren?

3. an wen muß man sich wenden?

danke für eure mühe
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.05.06, 16:15    Titel: Re: was kann oder könnte passieren? Antworten mit Zitat

Frank2508 hat folgendes geschrieben::
Folgender Fall.

Familie A entsorgt Asbest in einer Sickergrube und verschließt sie mit einem Deckel. Die Sickergrube hat noch alte "Gänge" die auf die benachbarten Grundstücke führt.

1. Ist das erlaubt ?


IMO: Nö.

Frank2508 hat folgendes geschrieben::
2. wenn nicht; was kann passieren?


Bin kein Biologe oder Mediziner, aber eine Umweltgefährdung oder zumindest den Angsverdacht einer solchen würde ich pro forma schon annehmen wollen.

Frank2508 hat folgendes geschrieben::
3. an wen muß man sich wenden?


StA, Polizei, Umweltbehörde

Frank2508 hat folgendes geschrieben::
danke für eure mühe


Da nicht für...
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen ... abgelagert werden (§ 27 Abs. 1 KrW-/AbfG). Die Sickergrube ist sicherlich keine zugelassene Beseitigungsanlage. Jetzt könnte A sich auf den Standpunkt stellen, dass er die Sichergrube mit den asbesthaltigen Materialien nur "auffüllen" (sprich: verwerten) wollte. Dies ist allerdings unzulässig, da asbesthaltige Materialien nur zum Zwecke der Beseitigung in Verkehr gebracht werden dürfen (ChemVerbotsV). Die "Verwertung" ist daher unzulässig.

Asbestfasern sind gesundheitsgefährdend, wenn sie eingeatmet werden. Sie sind grundsätzlich nicht wasserlöslich. Ob eine Grundwassergefährdung vorliegt, hängt davon ab, was dort insgesamt in die Grube gefüllt wurde.
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