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habey Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24.06.06, 15:23 Titel: Inkassobüro mahnt 15jährigen an |
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Folgende Frage:
Ein 15jähriger schließt im Internet einen Vertrag ab ohne es zu wissen (denn Kleingedrucktes lesen sie ja in dem Alter grundsätzlich nicht)! Es handelt sich dabei um einen SMS Dienst, 14 Tage frei, danach 9 Euro pro Monat für 100 SMS - zahlbar für ein Jahr im Voraus. Der Junge trägt seine Daten soweit korrekt ein, nur beim Alter hat er wahrscheinlich geschwindelt, denn es werden eigentlich erst 18jährige akzeptiert. Er nutzt 2-3 mal den "kostenlosen" Dienst, danach weiß er das Passwort etc. nicht mal mehr. Nach einiger Zeit bekommt er eine Mail. Er soll - da er auf die erste Rechnung und die erste Mahnung (welche er gar nicht erhalten hat) - nun ca. 130 Euro bezahlen. Der Junge ist sich immer noch keiner Schuld bewußt und tut es als "Spam" ab. Einige Zeit später bekommt er einen Brief, in dem er von einem Inkassobüro aufgefordert wird eine gesamtsumme von 173 Euro innerhalb einer Woche zu zahlen!
Was ist hier rechtens? Wie kann der Junge bzw. die Eltern sich wehren? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 24.06.06, 17:48 Titel: |
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Diese und ähnliche Fälle sind hier im Forum und auch an anderen Stellen im Internet bis zum Erbrechen durchgekaut worden - bitte einfach mal die Suchfunktion benutzen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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habey Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 24.06.06, 18:23 Titel: |
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Ja, das habe ich auch schon bemerkt und habe auch viele gelesen. Aber da ja jeder Fall anders ist, z. Bsp. hatten man hier keine 1. und 2. Rechnung erhalten, dafür aber einen Brief vom Inkassobüro, darf man doch mal nachfragen. Sonst bräuchte man ja auch kein Forum!
Mich würde da zum Beispiel interessieren ob man nur dem Betreiber der Website oder auch dem Inkassobüro schreiben muß, und was genau in solch einem schreiben stehen sollte! |
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Gast
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Verfasst am: 25.06.06, 09:12 Titel: |
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Das Inkassobüro ist der Ansprechpartner, da diesem unternehmen die Forderung abgetreten worden sien dürfte.
Wie aus den vielen Forenbeiträgen herauszulesen wird sich der ANtragsteller von seiner vertraglichen Forderung verabschieden dürfen, sobald ihm die der Umstand der Minderjährigkjeit und der Nichtbilligung des Vertrages durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt wird. Allerdiungs besteht IMO die Gefahr dasss der Junge wegen Betruges angezeigt wird, ob dieses Erfog haben kann ist innerhalb des Forums streitig, ich meine JA (vgl. www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61741 ). Der zivilrechtliche Schadensersatz wegen des Betruges dürfte deutlich geringer sein.
Die Eltern können natürlich den Vetrag billigen....
Die Nutzung der Suchfunktion scheint übrigens nicht korrekt durchgeführt worden zu sein, vergleichba´re Lagen mit Inkasso gabs schon:
www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=380997
www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=59851
www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=69299
www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61467 |
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H4M FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 25.06.06, 15:20 Titel: |
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| Eigentlich bin ich ja gegen diese Abzocke, aber das es endlich mal die Leute lernen solche Abzockseiten links liegen zu lassen, sollte man die dazu zwingen diese Gebühren zu zahlen, sozusagen als Lehrgeld. |
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System FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 617 Wohnort: Weissenfels / Halle
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Verfasst am: 26.06.06, 10:10 Titel: |
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Hallo,
Wie Exrichter schon sagte, die Forderung kann sich die Firma abschminken. Da der Sohn noch keine Volljährigkeit erreicht hat, ist er sowieso gemäss § 106 BGB beschränkt Geschäftsfähig. Eigentlich gibt es da nicht viel zu sagen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen. |
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habey Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.06.06, 11:20 Titel: |
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@ H4M
Scheinbar hast du keine Kinder deren Schulden du übernehmen sollst - sonst würdest Du wahrscheinlich anders reden!
Bestrafen sollte man die Macher solcher Seiten - die nur davon leben andere abzuzocken - und die Seiten so aufbauen das man nicht gleich sieht worum es geht!
Allen anderen Danke! |
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H4M FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 26.06.06, 11:34 Titel: |
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| habey hat folgendes geschrieben:: | @ H4M
Scheinbar hast du keine Kinder deren Schulden du übernehmen sollst - sonst würdest Du wahrscheinlich anders reden!
Bestrafen sollte man die Macher solcher Seiten - die nur davon leben andere abzuzocken - und die Seiten so aufbauen das man nicht gleich sieht worum es geht! |
Das hat mit Kindern haben und nichts haben nicht zu tun. Das ist nur die allgemeine Verblödung der Gesellschaft.
In den AGB stehen in jedem Fall immer die Preise bei den Abzockseiten, aber obwohl man bei der Anmeldung bestätigt hat diese gelesen zu haben, hat man sie nicht gelesen. |
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System FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 617 Wohnort: Weissenfels / Halle
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Verfasst am: 26.06.06, 11:56 Titel: |
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Hallo,
H4M halten Sie sich mal ein wenig zurück. Das doch wohl klar das ein 15jähriger keine AGB liest. Darauf ziehlen doch sollche Seiten, denn einen anderen Grund haben sollche Anbieter nicht das wissen die ganz genau. Also kann man da nicht die Eltern für verurteilen, weil viele Eltern das leider auch gar nicht wissen was ihre Kinder im Netz machen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen. |
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H4M FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 26.06.06, 12:10 Titel: |
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| System hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
H4M halten Sie sich mal ein wenig zurück. Das doch wohl klar das ein 15jähriger keine AGB liest. Darauf ziehlen doch sollche Seiten, denn einen anderen Grund haben sollche Anbieter nicht das wissen die ganz genau. Also kann man da nicht die Eltern für verurteilen, weil viele Eltern das leider auch gar nicht wissen was ihre Kinder im Netz machen. |
Was hat der 15-jährige dann in der Schule gelernt. Wohl nichts gescheites, aber Hauptsache man kann "Gratis" oder "Kostenlos" lesen. |
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C++ FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 92
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Verfasst am: 26.06.06, 12:14 Titel: |
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| System hat folgendes geschrieben:: | | Das doch wohl klar das ein 15jähriger keine AGB liest. Darauf ziehlen doch sollche Seiten, denn einen anderen Grund haben sollche Anbieter nicht das wissen die ganz genau. |
Das ist richtig. Nicht mal Erwachsene lesen die AGBs teilweise.
| System hat folgendes geschrieben:: | | Also kann man da nicht die Eltern für verurteilen, weil viele Eltern das leider auch gar nicht wissen was ihre Kinder im Netz machen. |
Ich bin ja jetzt nicht unbedingt der Fan von Verboten und Überwachung (NetNanny, Cybersitter und was es alles gibt), aber ein Kind alleine im Web surfen zu lassen ohne Instruktionen halte ich für fragwürdig. Zumindest sollten sich die Eltern mal die Zeit nehmen und mit dem Kind genau einiger solcher Seiten ansurfen und denen die Masche erklären. Das würde schon enorm helfen Ärger zu vermeiden. _________________ ACHTUNG LAIE! Ich irre grundsätzlich nie. Evtl. habe ich mal nicht recht.
War mein Beitrag Schwachsinn? Dann dürfen Sie ihn gerne positiv bewerten durch Druck auf den grünen Punkt auf ihrem Joghurtbecher. |
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bloodhound FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 360
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Gast
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Verfasst am: 26.06.06, 13:54 Titel: |
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| bloodhound hat folgendes geschrieben:: | | Exrichter hat folgendes geschrieben:: | | Allerdiungs besteht IMO die Gefahr dasss der Junge wegen Betruges angezeigt wird, ob dieses Erfog haben kann ist innerhalb des Forums streitig, ich meine JA (vgl. www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61741 ). |
Die Verbraucherzentralen verneinen Betrug bei falscher Altersangabe in ähnlichen Fällen. Betrug setzt nämlich die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Dass dieser Fall vorliegt, kann man bezweifeln. Bei entsprechenden Behauptungen bzw. Drohungen des Anbieters raten die daher zum Gegenangriff wegen falscher Beschuldigung/Erpressung.... |
Es ist doch überaus beruhigend, dass die zur Entscheidung aufgerufenen Juristen, ob das als Betrug anzusehen ist oder aber nicht, gerade nicht in den Verbraucherzentralen sitzen...
Warum das für mich Betrug ist und warum nicht (die Voraussetzungen des Betrugstatbestandes sind mir hinlänglich geläufig) habe ich hinlänglich im genannten Tread dargestellt... ich erlaube mir, mich selbst zu zitieren:
"Der Diensteanbieter verpflichtet sich und geht in Vorleistung, ohne die schädigende Handlung wäre er weder eine Verpflichtung eÃngegangen noch in Vorleistung getreten, also IMO ist das hier eher unproblematisch als Betrug anzusehen. Auch war nicht sicher (hier ist es ja auch gar nicht eingetreten), dass der Vertrag genehmigt wird, damit selbst für den Fall der Genehmigung ein Schaden in Form der Vermögensgefährdung!" |
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habey Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.06.06, 14:57 Titel: |
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@H4M - doch doch, es macht schon einen Unterschied ob man Kinder hat oder nicht!
Solange du nämlich keine hast, brauchst du dir nur um deinen eigenen Mist gedanken machen - hast du Kinder bleibt es leider nicht dabei!
Außerdem: natürlich hab ich mit meinem Sohn schon ähnliche Seiten gemeinsam angesehen und erzähl ihm auch jedesmal wieder das er ordentlich lesen soll! Aber mal ehrlich - so toll wie die Seiten dort aufgebaut sind fallen doch bestimmt oft sogar Erwachsene rein - zwar vielleicht nicht bei SMS aber bei irgendwas anderem!
Und bloß weil man was weiß (und was gelernt hat in der Schule) begeht man keine Fehler????? Lach!!!! Warum gibts dann täglich Strafzettel und Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens - lernst du doch auch schon in der Fahrschule - oder????? |
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birdy- Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 26.06.06, 16:37 Titel: |
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| habey hat folgendes geschrieben:: | | Und bloß weil man was weiß (und was gelernt hat in der Schule) begeht man keine Fehler????? Lach!!!! Warum gibts dann täglich Strafzettel und Punkte in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens - lernst du doch auch schon in der Fahrschule - oder????? | Der Vergleich hinkt aber ziemlich.. Strafzettel wegen Falschparkens werden doch nicht hauptsächlich ausgestellt, weil die Parkenden das Schild nicht lesen konnten, sondern aus anderen Gründen (keine anderen Plätze frei, etc.).
Beim Reinfall auf solche Angebote (ist m.E. nicht wirklich Abzocke..) liegts ganz einfach an Faulheit genauer zu lesen. |
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