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Wettbewerbsverletzung bei AGB Übernahme?

 
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gt3freak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 13
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 15:22    Titel: Wettbewerbsverletzung bei AGB Übernahme? Antworten mit Zitat

Liebe Juristen,

neue Denkaufgabe:

Gibt es eine Anspruchsgrundlage mit der A gegen B vorgehen kann, weil dieser ihm ganz oder teilweise die AGB`s geklaut hat?

Urheberrechtsverletzung müsste wegen fehledenr Schöpfungshöhe wegfallen...

Was ist mit dem Verstoß gegen UWG?

Gruß

AntiEmanze
_________________
"Der Mann soll zum Kriege erzogen werden und das Weib zur Erholung des Kriegers, alles andere ist Torheit..." Friedrich Nietzsche
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A die Leistung selbst erbracht hat, könnten sich daraus Leistungsschutzrechte oder wie das heißt ergeben. Da kenne ich mich nicht so aus.

Ansonsten, auch was das UWG angeht, wüßte ich nicht was da greifen sollte.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

A zahlt seinem Anwalt 2.000,- für seine AGB und seinem Webdesigner 2.000,- für die Farben seiner Website.

Beides wird vor Gericht als mangelnde Schöpfungshöhe abgetan.

Käme da nicht evtl. ein wettbewerbsrechtlicher Aspekt zum Tragen? B. klaut beides oder eines von beidem und verschafft sich damit einen finanziellen Vorteil im Wettbewerb?

Frage aus Berlin, Gerd
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn B dem A das Auto klaut? Macht es einen Unterschied, ob es ein Dienstwagen war? Winken
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