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Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Fall, vielleicht hat ja jemand schon von ähnlichem gehört:
Vor einem Jahr hat sich Person X ein Notebook per Internet gekauft. Das Gerät hat eine 24-monatige Herstellergarantie. nun sind am gerät bereits mehrmals schäden (risse am gehäuse) aufgetaucht, die auf einen konstruktionsfehler zurückzuführen sind. das gerät musste deswegen schon mehrfach eingeschickt werden. da der hersteller aber offensichtlich nicht in der lage ist, den fehler dauerhaft zu beheben (die risse sind wieder da...) ist person x, die das notebook auch beruflich dringend benötigt, nicht mehr willens, das gerät erneut einzuschicken.
Nun könnte wohl, nach mehrfacher missglückter reparatur das gerät zurückgegeben und der kaufpreis zurück gefordert werden. problem dabei: der internet-händler, bei dem das gerät gekauft wurde, ist inzwischen pleite. wie verhält es sich bei einer herstellergarantie? müsste jetzt der hersteller das geld zurück erstatten? der hersteller hat sich bei den vergangenen "servicefällen" bereits wenig kooperativ verhalten. kann person x trotzdem irgendwie zu einem funktionierenden gerät kommen?
die Ansprüche und Rechte des Käufers aus dem Kaufrecht bei Sachmängeln richten sich nur gegen den Verkäufer (hier: Internet-Händler), nicht gegen den Hersteller. Wenn der Verkäufer pleite ist, gehen diese Ansprüche natürlich ins Leere. Das haben Sie schon zutreffend beschrieben.
Was die Herstellergarantie und die Ansprüche daraus betrifft, dazu kann man kaum etwas sagen. Das hängt davon ab, was in der Garantieurkunde steht, die der Hersteller ausgestellt hat. Wenn es keine solche Urkunde gibt, sieht es mau aus. Dann bleibt nur ein Drücken auf die Kulanz-Drüse, was aber, wie Sie geschrieben haben, womöglich nicht viel hilft.
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