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Meldung zum ersten Staatsexamen

 
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 18:21    Titel: Meldung zum ersten Staatsexamen Antworten mit Zitat

Ich würde gerne wissen, ob bei der Meldung zur ersten juristischen Prüfung bestimmte Voraussetzungen an die Persönlichkeit des Bewerbers gestellt werden, d.h. ob der nicht verschuldet sein darf.

Die Frage gilt nur für das erste Staatsexamen.

Wie sieht es beim zweiten Staatsexamen aus?

Beim juristischen Vorbereitungsdienst ist der Bewerber ja beim Land oder der Stadt angestellt. Werden dabei bestimmte Voraussetzungen an die Person des Bewerbers gestellt?

Wie sieht es bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael Nowak,

schauen Sie mal auf die Webseite des Justizprüfungsamtes Ihres Bundeslandes. Dort kann man idR die Bewerbungs- bzw. Anmeldeunterlagen (Formulare) herunterladen.

Soweit ich weiß, wird da nur nach Vorstrafen, Betreuung o. ä. gefragt, aber nicht nach Schulden.

Zur Zulassung zur Anwaltschaft: Siehe § 7 Nr. 9 BRAO. Näheres erfährt man über die zuständige Rechtsanwaltskammer.
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