Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.06.06, 18:21 Titel: Meldung zum ersten Staatsexamen
Ich würde gerne wissen, ob bei der Meldung zur ersten juristischen Prüfung bestimmte Voraussetzungen an die Persönlichkeit des Bewerbers gestellt werden, d.h. ob der nicht verschuldet sein darf.
Die Frage gilt nur für das erste Staatsexamen.
Wie sieht es beim zweiten Staatsexamen aus?
Beim juristischen Vorbereitungsdienst ist der Bewerber ja beim Land oder der Stadt angestellt. Werden dabei bestimmte Voraussetzungen an die Person des Bewerbers gestellt?
Wie sieht es bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus?
schauen Sie mal auf die Webseite des Justizprüfungsamtes Ihres Bundeslandes. Dort kann man idR die Bewerbungs- bzw. Anmeldeunterlagen (Formulare) herunterladen.
Soweit ich weiß, wird da nur nach Vorstrafen, Betreuung o. ä. gefragt, aber nicht nach Schulden.
Zur Zulassung zur Anwaltschaft: Siehe § 7 Nr. 9 BRAO. Näheres erfährt man über die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.