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Gültigkeit von Genehmigungen nach Landesbauordnung NRW ?

 
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 05:46    Titel: Gültigkeit von Genehmigungen nach Landesbauordnung NRW ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wie lange sind nach dem Inhalt der Landesbauordnung in NRW erteilte
Genehmigungen(Baugenehmigung,u.s.w.) gültig ? Nach welcher Rechtsgrundlage ist das zu bewerten ? Wie lange kann sich der Bürger auf sie berufen ?

Gibt es ein "Verfallsdatum"?

Viele Grüsse

"schleiden" Smilie
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibts etwas, dass innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau begonnen sein muss - frag mich aber bitte nicht, wo das steht.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wissen das die Baurechtsexperten aus NRW (Thread verschoben, ursprünglich Verwaltungsrecht).
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

§ 77 BauO NW dürfte einschlägig sein, wenn dieser noch aktuell ist (weiß ich nicht).
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
§ 77 BauO NW dürfte einschlägig sein, wenn dieser noch aktuell ist (weiß ich nicht).

Der Link verweist zwar auf eine ältere Fassung aber der § 77 BauO NNRW hat sich auch in der aktuellen Fassung vom 01.03.2000 nicht geändert. Pfeil http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4883/4883.pdf

Insofern: Treffer! Winken
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