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Verfasst am: 07.06.06, 16:32 Titel: Copyrightverletzung bei Wartungsarbeiten?
Hallo zusammen,
ich bitte um Aufklärung zum Urheberrecht.
Folgende Situation :
Ein Arbeitnehmer (AN) erstellt für den Arbeitgeber (AG) eine Firmenpräsenz. Layout, Content und Fotos werden eigenverantwortlich erstellt und bearbeitet, teilweise während der Arbeitszeit und teilweise in der Freizeit. Die Wartung obliegt dem AN bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Urheberrecht liegt beim AN? Oder ist es durch die Beschäftigung beim AG?
Nach betriebsbedingter Kündigung wird die Wartung der Webseite angeblich ausgeschrieben und extern vergeben. Inzwischen wird die Webseite stümperhaft, sporadisch aktualisiert. Immernoch mit dem Copyrightvermerk von AN, der inzwischen selbstständiger Webdesigner ist und die Präsenz gerne als Referenz nutzen würde.
Die laienhafte Arbeit hält AN allerdings davon ab und da er sich darüber ärgert, dass dieses noch mit seinem Namen geschieht, würde er das gerne unterbinden.
Mich interessiert welche Möglichkeiten AN hat. Dieses Problem entsteht doch zwangläufig wenn man Wartungsarbeiten bei bestehenden Webseiten durchführt.
Die Zugangsdaten wurden nicht geändert. Darf AN Änderungen vornehmen oder Bilder entfernen?
Auf die Antworten bin ich sehr gespannt und bedanke mich im voraus.
MfG _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Danke für den Link, aber er beantwortet mir meine Fragen nur zum Teil.
Wird das Urheberrecht automatisch an den AG abgetreten? Im Arbeitsvertrag befindet sich hierzu kein Vermerk. Der AN war auch nicht als Webdesigner o.ä. angestellt. Im Vertrag steht lediglich "kann seinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden". Ist das gleichbedeutend mit einer Abtretungserklärung?
Muss der AN hinnehmen, dass die Seite mit seinem Copyrightvermerk weiter bearbeitet wird? AN wird weiterhin namentlich erwähnt und die Aktualisierungen sind äußerst laienhaft. Mir fällt "Rufmord" dazu ein - stimmt das !?!
Und angenommen, AN übernimmt einen Aktualisierungsauftrag einer bestehenden Webseite mit Copyrightvermerk - muss er sich eine schriftliche Abtretungserklärung aushändigen lassen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.06.06, 12:44 Titel:
Minimaus8 hat folgendes geschrieben::
Muss der AN hinnehmen, dass die Seite mit seinem Copyrightvermerk weiter bearbeitet wird? AN wird weiterhin namentlich erwähnt und die Aktualisierungen sind äußerst laienhaft. Mir fällt "Rufmord" dazu ein - stimmt das !?!
Der AN hätte sicherlich aus Namensrecht heraus einen Anspruch auf Streichung seines Namens im Copyrightvermerk. Einer Änderung an sich könnte er sich nur widersetzen, wenn er dies aus den Vertragsschlußumständen begründen kann. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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