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Mietbeihilfe nur in gleicher Höhe wie der anderen Kommune?!?

 
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 21:31    Titel: Mietbeihilfe nur in gleicher Höhe wie der anderen Kommune?!? Antworten mit Zitat

Hallo!
Wir sind von einer Kommune in eine andere gezogen: gleiche Wohnungsgröße, in etwa die diesselbe Miete, Umzug wurde von beiden Kommunen genehmigt. Nun ist es so, dass die neue Kommune sagt, sie müßten die Mietberechnung der anderen Kommune übernehmen; sprich: sie dürften nur denselben Betrag als Mietbeihilfe zahlen, den auch die andere gezahlt hat, ansonsten hätten sie dem Zuzug nicht zustimmen dürfen..?!? Mit den Augen rollen
Laut eines ALGII -Rechners im Internet müßten wir (2 Erw., 2 Kinder) bei einer Warmmiete incl. Strom von 600,00€ diese auch gezahlt bekommen, aber es sind nur 447,30€, welche übernommen werden..
Ist das alles so rechtens, oder sollten wir mal jemanden, der sich auskennt, den Bescheid prüfen lassen?
Würd mich freuen, wenn jemand etwas hilfreiches hierzu wüßte..
Lieben Dank ! Auf den Arm nehmen
_________________
Das Leben ist kein Ponyhof!
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

da hier allenfalls allgemeine Antworten zulässig sind (Rechtsberatungsgesetz):

Da die Kosten für die Unterkunft im SGB II ("Hartz IV") von den Kommunen getragen werden, kann es von Kommune zu Kommune Unterschiede geben, welche Größe und Miete angemessen ist. In manchen Kommunen - die z.B. etwas ländlicher sind - sind die Mietpreise niedriger, da wird auch weniger übernommen.

Daher muss man sich, wenn man sicher sein will, dass die neue Miete übernommen wird, vor dem Umzug (!) nicht nur die Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs. 3 SGB II), sondern auch von der neuen Kommune die Übernahme der dortigen Miete zusichern lassen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Liegt eine solche Zusicherung vor, dann muss die neue Kommune die Miete (erstmal) zahlen.

Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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