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Verfasst am: 03.06.06, 00:51 Titel: Vertragskündigung durch Stellvertreter?
fiktiver Klausurfall:
Unternehmer U möchte den Telefonanbierter (T) wechseln, und kann dies laut AGB bis spätestens 30.06 tun, da sich der Vertrag danach automatisch um ein Jahr verlängert.
U bittet daher seine Sekretärin (S) ihn an die Kündigung zu erinnern.
S fällt die Frist erst am 30.06 wieder ein, U befindet sich sich aber gerade in einem Flugzeug nach Tokyo, und ist telefonisch nicht zu erreichen.
A schreibt deshalb selbst die Kündigung, unterschreibt mit dem Zusatz "Sekretariat U", und gibt den Brief noch am selben Tag beim T ab.
T weist die Kündigung zurück, da die Vollmacht nicht vorgelegen hat. U ist inzwischen zurück, und genemigt daraufhin schriftlich die Kündigung.
T beruft sich offensichtlich, und wohl zu Recht, auf § 174 BGB.
wobei Voraussetzung von § 174 BGB "ein Bevollmächtigter" ist, der seine Bevollmächtigung nur nicht mittels Vollmachtsurkunde nachweisen kann. Aber ist S wirklich zur Kündigung bevollmächtigt? Da habe ich meine Zweifel. Dagegen spricht, daß S den U an die Kündigung erinnern soll.
Es dürfte eher § 180 S. 1 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft durch Vertreter ohne Vertretungsmacht) greifen, der als Rechtsfolge die Nichtigkeit der erklärten Kündigung anordnet.
Die Rechtsfolge ist hier letztendlich aber gleich: Unwirksamkeit der Kündigung.
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