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Verfasst am: 29.05.06, 18:15 Titel: rechtliche Definition von "warm"
Hallo, ich weiss nicht ob ich in dieser Kategorie richtig bin, aber ich frag einfach mal.
Ich wollte fragen, was die rechtliche Bedeutung von "warm" ist.
Also, wenn jemand eine warme Speise anpreist, wie hoch muss die Temperatur sein, dass es als warm gilt? Gibt es für dies überhaupt eine Regelung?
Was ist, wenn diese Speise nicht diese Temperatur hat und in wie weit müsste die Temperatur abweichen, dass der Verkäufer belangbar ist?
Danke schon mal im Vorraus für ihre Bemühungen und ich würde mich auf eine zügige Antwort freuen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.05.06, 22:36 Titel:
Solche Fragen werden immer mit dem Begriff "verkehrsüblich" ausgelegt.
Ähnlich wie andere schwammige Begriffe wie "neuwertig", "kaum gebraucht", "verkehrstauglich", "glänzend" oder "leicht erlernbar".
Es wird also geschaut, was denn im allgemeinen für den verständigen Verbraucher darunter zu verstehen werde, also wie "warm" denn "warme Speisen" in der Regel sind. Eine Temperaturtabelle werden Sie im BGB-Anhang vergeblich suchen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Mir ist durchaus bewusst, dass ich wohl keine Temperaturtabelle finden werde, doch hat man als Verbraucher eine Chance, den Verkäufer auf Grund konstant kalter Speisen zu belangen? Und vor allem wenn er das Monopol in beispielsweise einer Schule auf den Verkauf von Speisen innehält?
Vielen Dank,
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.05.06, 11:09 Titel:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Es wird also geschaut, was denn im allgemeinen für den verständigen Verbraucher darunter zu verstehen werde, also wie "warm" denn "warme Speisen" in der Regel sind.
Ja, aber wie sind sie denn nun, wenn sie "warm" sind? Definition? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Das Bayrische Kultusministerium hat beispielsweise eine Ausgabetemperatur von 65°C für Speisen an Schulen festgelegt.
Siehe: http://www.stmuk.bayern.de/km/amtsblatt/amtsblatt_2002/17-17.html#IIIa
3. Vollzug der §§ 33 bis 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) in Schulen
Möglicherweise gibt es derartige Festlegungen auch für andere Bundesländer.
Ich denke, dass man brauchbare Vorschriften eher im Lebensmittelhygienebereich findet, z.B. in der Eu-Vo 852/2004
Auskunft gibt normalerweise auch die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde.
Das Thema ist allerdings auch eine Frage der eigenen Verbrauchererwartung.
Der Verkäufer hätte z.B. auch die möglichkeit der Nachbesserung. (Mikrowelle).
Ich kenne Kantinen in denen mehrere Mikrowellengeräte bereitstehen, in denen sich der Gast seine Mahlzeit noch etwas nachwärmen kann.
Wär doch vielleicht mal ne Anregung wert!
Ggfs. sollte man auch mal die eigenen Gewohnheiten überdenken.
Wenn ich mir erst mein warmes Essen hole, mir anschliessend noch in Ruhe einen Salat mache und dann noch an der Getränketheke anstehe, muss ich mich nicht wundern, wenn spätestens an der Kasse mein Essen kalt ist!
Mahlzeit!
ja das ist mir durchaus klar, dass man mit zu langem warten das essen erkaltet Aber vielen dank für das mit den 65 Grad, das hat mir sehr weiter geholfen. Doch inwiefern ist nun der Verkäufer belangbar, wenn die Schule das Recht des Verkaufs an beispielsweise außenstehende Metzgerei vergeben hat??
Ach, außerdem hab ich vergessen zu fragen was die Vorschriften der Verkäufer an sich sind, müssen diese spezielle kleidung tragen?
Dankeschön, für ihre Bemühungen,
Hallo Benjamin,
die Verkäufer müssen saubere Arbeitskleidung tragen. Besonders definiert ist diese eigentlich nicht. Auch eine Kopfbedeckung ist nicht zwingend erforderlich!
Die Mitarbeiter müssen eine Belehrung nach dem Bundesseuchengesetz nachweisen (hiess früher Gesundheitspass).
Schau dir mal die EU-Vo 852/2004 an. http://www.qgv.at/rechtsinfo/lebensmittelhygiene.htm
Und wegen einem kalten Essen wird wahrscheinlich keiner verknackt!
Falls der Betreiber wirklich gegen Hygienerichtlinien verstösst wird er meist von den Kontrolleuen darauf hingewiesen den Mangel innerhalb einer Frist zu beheben. Ein Ordnungsgeld wird oft erst im Wiederholungsfall verhängt und ist relativ gering.
Und die Schulbehörde ist vermutlich froh, dass es überhaupt einer macht, denn viel Geld ist da sicher nicht zu holen!
Ja, das ist eben das Problem, ich denke, dass in so einem Verkauf an einer Schule mit beispielsweise 1500 Schülern doch einiges an Umsatz gemacht wird, da in den meisten solchen Verkäufen ja auch die Preise relativ hoch sind. Und wie hat sonst zum Beispiel eine Metzgerei die Gelegenheit in dem kurzen Zeitraum der Pause (10.15-10.35), beispielsweise 300-400 Leberkäs-Semmeln zu verkaufen? Also finde ich bei einer so zeitlich gut abgegrenzten Einnahmequelle sind doch durchaus entsprechende Hygienestandards zu verlangen oder nicht? Außerdem wäre dieser Verkauf ja auch in einem gefährdeten Gebiet, was Krankheiten angeht, da in einer so großen Schule, viele Menschen auf wenig Raum zusammengedrängt sind.
Verfasst am: 02.06.06, 15:46 Titel: Re: rechtliche Definition von "warm"
Benjamin Gruber hat folgendes geschrieben::
Also, wenn jemand eine warme Speise anpreist, wie hoch muss die Temperatur sein, dass es als warm gilt?
Sie darf meines Erachtens nur um soviel unter der Zubereitungs(!)-Temperatur liegen, wie es durch ein Absinken der Temperatur während einer für das Anrichten und der Essensausgabe erforderlichen Zeitspanne zu erwarten wäre.
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