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Rechtliche Situation Tickettausch WM 2006

 
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arnibanani
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 09:31    Titel: Rechtliche Situation Tickettausch WM 2006 Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mit jemanden vereinbart Tickets für die WM zu tauschen. Es sollte ein Dreieckstausch werden.
Er sollte seine Tickets jemanden überschreiben und ich meine an ihn.

Jetzt ist der Dritte im Bunde abgesprungen und somit auch mein Tausch angebot inhaltslos.

Er besteht jetzt auf eine per Email in der Diskussion halbwegs vereinbarte Tauschaktion, weil er bei der Bahn angeblich Fahrkarten reserviert hat. Diese Reservierung hat ihn 12 Euro gekostet und ich wäre sogar bereit, diese zu bezahlen.

Er will aber unbedingt meine Tickets haben und droht mit einer Klage.

Wir haben ein paar Daten ausgetauscht und mehr ist eigentlich auch gar nicht gewesen.

Wie stellt sich für solche Fälle die Rechtslage dar?

Ich will natürlich von dem Tausch nichts mehr wissen, aber eine klage möchte ich auch verhindern.

Danke für Eure Hilfe
Arni
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aus den Forenregeln:

Zitat:
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aber mal rein spasseshalber:

A, B und C vereinbaren den Ringtausch von Eintrittskarten.
A verspricht B seine Karten, wenn B dafür Sorge trägt, dass C seine Karten an A gibt.
C springt ab.
B verlangt von A dennoch die Karten.

Die imho wichtigste Stelle des Sachverhalts noch mal im Fettdruck:
... wenn B dafür Sorge trägt, dass C ...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, rechtlich gesehen (Abstraktionsprinzip) hat sich A nur verpflichtet, dem B Tickets zu verschaffen, wenn dieser ihm die Tickets des C verschafft. B ist seine Verpflichtung, dem A die die Tickets des C zu verschaffen, unmöglich geworden. Da der C "abgesprungen" ist, liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB vor, die den A zum Rücktritt berechtigt. Da noch keine Leistungen gewährt worden sind, sind im eintretenden Rückabwicklungsverhältnis keinerlei Leistungen zurückzugewähren.

A muß also B keine Tickets übereignen, da das Kausalgeschäft im Wege der Störung der Geschäftsgrundlage "weggebrochen" ist.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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arnibanani
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mhhh,
aber irgendwie hört sich dass so an,
als würde ein E-Mail Kontakt tatsächlich einer Vertragsbasis gleich kommen!!

Hätte ich jetzt mit einem der Beiden wirklich die Vereinbarung getroffen,
quasi so:

"O.k. wir machen den Tausch, bitte sende mir deine Daten"

Würde dies bedeuten,
ich müßte für den Tausch gerade stehen?

Folgenden Auszug aus der Mail des vermeindlichen Klägers:

---------------------------------------------------------------------
1. Ich habe heute morgen die Bahnfahrten gebucht
>
>2. Ich habe gestern spät Abend folgenden deal gemacht:
> OK, von meiner Seite ist der Deal auch perfekt.
> 2x Kat.1 XXX-XXX
> 2x Kat.1 XXX-XXX
>
>3. Wegen Punkt 2. kann ich die für mich bessere Option XXX-XXX nicht mehr
>wahrnehmen,
> da am selben Tag XXX-XXX
>
>4. Wenn Du möchtest, stelle ich den Kontakt zu den Tauschpartner her, der
>XXX-XXX
> gegen VF TST XXX tauschen möchte.
>
>Ich bestehe also darauf, dass Du wie vereinbart die Karten sendest.
>
>Ich habe soeben mit meinem Freund Rechtsanwalt [Name redaktionell gelöscht] gesprochen. Er
>hat sich Deine meils angesehen und schrieb mir:
>
>Es handelt sich um einen Kaufvertrag (iSd § 433 BGB),
>Es wurde ein Vertrauenstatbestand geschaffen,
>der zu einem Schadensersatz gemäß § 280 BGB führen würde.
>
>Ich würde die Karten andernfalls bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigern und dich auf den
>Kaufpreis verklagen.
---------------------------------------------------------------------------------


Bitte hilfe!!

Danke
Arni
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hätte ich jetzt mit einem der Beiden wirklich die Vereinbarung getroffen,
quasi so:

"O.k. wir machen den Tausch, bitte sende mir deine Daten"

Würde dies bedeuten,
ich müßte für den Tausch gerade stehen?


Ja selbstverständlich! Geschockt
Hier scheint das Geschäft aber unter einer Bedingung gechlossen worden zu sein (der mail-Verkehr war mir jetzt zu unübersichtlich, aber so war´s ja wohl). Tritt die Bedingung nicht ein ist auch der Vertrag nicht wirksam.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fraglich ist auch, ob C so einfach abspringen kann.

Aber die MW-Tickets sind Namenspapiere - nur der darauf namentlich erwähnte Besitzer wird auch reingelassen, insofern ist ein Tausch ziemlich sinnlos.
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arnibanani
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

wow, ich hätte nicht gedacht, dass ich mich auf solch vertraglichen Terrain bewege. Es gab immerhin nichts außer einer mündlichen Vereinbarung, ja wir machen es!

Selbst wenn der andere Kollege all seine Drohungen wahrmacht,
was kann denn passieren??

Gruß
Arni
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

arnibanani hat folgendes geschrieben::
wow, ich hätte nicht gedacht, dass ich mich auf solch vertraglichen Terrain bewege. Es gab immerhin nichts außer einer mündlichen Vereinbarung, ja wir machen es!


Merke:
Auch mündliche Vereinbarungen oder solche per Email sind Verträge.

Zitat:
Ich würde die Karten andernfalls bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigern und dich auf den
>Kaufpreis verklagen.


Imho ist der Tickethandel bei Internetauktionshaus [Name geändert] nach den AGB des WM-Veranstalters verboten und dies mit Einrichtung der offiziellen Tauschbörse auch bereits gerichtlich als zulässig festgestellt worden. Könnte also sehr interessant werden, nicht nur den Aufdruckpreis, sondern gleich den horrenden Internetauktionshaus [Name geändert]-Kaufpreis einklagen zu wollen?! Cool

Und nur mal so am Rande?
Wer hat eigentlich den unzuverlässigen C ins Spiel gebracht?
Du oder der andere?
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