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Provisionsangabe

 
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palmbox2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 12:40    Titel: Provisionsangabe Antworten mit Zitat

Mich interessiert folgendes: Sind Provisionsangaben in Veträgen grundsätzlich brutto oder netto? Ist dies irgendwo konkret geregelt?
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 13:10    Titel: Provisionen Antworten mit Zitat

Provisionen aus Finanz-und Versicherungsvermittlung sind (noch) umsatzsteuerfrei also brutto = netto

Provisionen aus Immobilienvermittlung können brutto oder netto angegeben sein, es steht dann aber dabei ob zzgl. MWSt ionder inkl. MWSt
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palmbox2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 13:14    Titel: ohne Angabe Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich, wenn bei der Immobilienvermittlung nichts schriftlich festgehalten wurde, ob inkl. MwSt oder nicht? Gilt dann dort auch automatisch brutto= netto?
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 13:42    Titel: Re: ohne Angabe Antworten mit Zitat

palmbox2 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn bei der Immobilienvermittlung nichts schriftlich festgehalten wurde, ob inkl. MwSt oder nicht? Gilt dann dort auch automatisch brutto= netto?


Palmbox2, erklaer doch bitte mal in welchem Zusammenhang deine Frage steht.
Wer soll wem, wann und warum Provision zahlen?

Umsatz- und Mehrwertsteuer gehoeren nicht wirklich ins Arbeitsrecht.
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palmbox2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 13:50    Titel: folgendes.. Antworten mit Zitat

es geht im prinzip um die vereinbarung zwischen auftrgageber und vermittler. es wurde dabei vertraglich nur die provision festgelegt. die frage ist deshalb, ob der auftraggeber zu recht die mehrwertsteuer abziehen darf vor auszahlung der provision.

weiterhin interessiert mich, ob und wie man sich gegen folgendes wehren kann, oder ob dies allgemin gültig ist. der autraggeber ist zugleich bauträger und stellt seinen kunden nie irgendwelche nebenkosten für notar, maklergebühr etc in rechnung. sofern der kunde noch einen geringen konsumkredit hat, wird dieser mit angelöst und dafür jedoch dem vermittler 5% der kosten von der provision abgezogen, obwohl auch diese nirgends vertraglich festgehalten wurde.

komplizierte geschichte, ich weiss. hoffe, dass sie mit den infos was anfangen können?!

gruß p.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:26    Titel: Re: folgendes.. Antworten mit Zitat

palmbox2 hat folgendes geschrieben::
es geht im prinzip um die vereinbarung zwischen auftrgageber und vermittler.


Und weshalb postest du das dann im Arbeitsrecht?

Zitat:
Komplizierte geschichte, ich weiss. hoffe, dass sie mit den infos was anfangen können?!


Falsche sForum! Mit den Augen rollen
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palmbox2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:30    Titel: wo dann? Antworten mit Zitat

ich dachte, vergütung usw gehört ins arbeitsrecht. welches forum ist denn dann das richtige dafür?
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

"Verguetung" der Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber, auch als Lohn oder Gehalt bekannt - ja.
Verguetung eines Selbstaendigen durch seinen Auftraggeber - nein.

Dann bitten wir also die Moderatoren, mal wieder einen Beitrag ins richtige Forum zu schieben.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Dann bitten wir also die Moderatoren, mal wieder einen Beitrag ins richtige Forum zu schieben.

Hm solltest nicht soviel im Forum blättern. Lachen
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Dann bitten wir also die Moderatoren, mal wieder einen Beitrag ins richtige Forum zu schieben.

Hm solltest nicht soviel im Forum blättern. Lachen


Verlegen

Aber dann: was Ihre Majestaet kann, koenen wir schon lange: we are not amused!

Auf den Arm nehmen
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