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Anspruch auf Kindergartenplatz?

 
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oyo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 08:54    Titel: Anspruch auf Kindergartenplatz? Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand, wie deie Vergabe von Kindergartenplätzen geregelt ist? Soweit ich informiert bin, hat ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahren einen theoretischen Anspruch darauf. Bei uns sind die Plätze überall sehr knapp und nicht jedes Kind ab 3 Jahren bekommt so einen Platz. Nun haben wir unseren Junior dieses Jahr in einem KiGa angemeldet und er befindet sich noch auf der Warteliste. Mindestens ein Bekannter von uns hat sein Kind auch dort angemeldet und schon vor Monaten eine Zusage erhalten, obwol das Kind im September noch keine 3 Jahre alt sein wird, also noch gar keinen Anspruch hat. Um nicht missverstanden zu werden - ich gönne es ihnen von Herzen, aber mir erscheint das Vorgehen vom KiGa ungerecht, wie hier die knappen Plätze verteilt werden.

Falls das das falsche Forum sein sollte, entschuldige ich mich schon mal. Hab kein geeigneteres gefunden.

Danke und Grüße
oyo
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honsi2004
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde
Bei der Vergabestelle der Kindergartenplätze (Kindergarten, Stadt, Jugendamt, ?) anrufen und denen mitteilen dass man seinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen möchte (schriftlich natürlich auch mit Fristsetzung für eine Entscheidung).

Dann sind die eigentlich verpflichtet dir einen Platz anzubieten, allerdings kann das auch Nachmittags sein, oder in einem anderen Kindergarten als du eigentlich möchtest, oder ...
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die näheren Bedingungen wie z.B. der zeitliche Umfang der Betreuung im KiGa sind teilweise in Landesgesetzen geregelt.

Wenn die Gemeinde den Rechtsanspruch ab dem 3. Geburtstag nicht erfüllt, gibt es insbesondere zwei Rechtsmittel:

1. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht (auch einstweilige Anordnung möglich, sonst kommt das Urteil erst wenn das Kind schon in die Schule geht). Das Gericht wird wenn nötig Zwangsgelder gegen die Gemeinde verhängen für jeden Tag, an dem die Anordnung nicht befolgt wird.

2. Schadensersatzklage gegen die Gemeinde wegen Amtspflichtverletzung. Schaden könnte der Verdienstausfall der Mutter sein, die Kosten einer Tagespflegeperson, die Fahrtkosten zu einem zu weit entfernten Kindergarten - je nachdem.
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Dreifragezeichen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Du so wie wir, in Bayern wohnst, hast Du gar keinen Rechtsanspruch auf einen Kiga Platz!

Also ich hoffe für Dich, dass Du Bürger eines anderen Bundeslandes bist, denn dann hast Du vielleicht eine Chance Deinen Zwerg unterzubrinegn.
Soweit ich weiss, sind da allerdings auch lange Anfahrten zumutbar, wenn Du den Platz einklagen willst.
Ist die Frage, ob sich das dann noch mit einer eventuellen Berufstätigkeit vereinbart??

Viel Glück für Euch
von einer Münchnerin, die seit Jahren wegen Kigaplätzen kämpft und nun ALG1 Empfängerin ist (vielen Dank lieber Staat!!!)
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dreifragezeichen hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn Du so wie wir, in Bayern wohnst, hast Du gar keinen Rechtsanspruch auf einen Kiga Platz!


Hat zwar die Bayerische Staatsregierung eine Zeit lang behauptet, stimmt aber nicht. So sehen es auch die Bundesregierung und die Bayerischen (!) Verwaltungsgerichte Ausgburg und München.

(Nein, Aktenzeichen hab ich nicht zur Hand.)
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