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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 26.05.06, 17:24 Titel: Muss man sich _hereinlegen_ lassen? |
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Hi,
man kennt ja solche Lovetests im Internet wo jemand seine Mailaddy hinterlaest und dann nen persoenlichen Link an andere ewitergibt. Jeder der nun ueber diesen Link nun bekommt, hat nen Lovetest vorsich wo intime sachen gefragt werden ala Wann hattest du zum ersten mal sex und co.
Ich ueberlege jetzt mal rein hypotetisch da in den AGB's drinsteht, dass man nur selbst per Mail das Ergebnis bekommt, wird man ja theoretisch auch vom Betreiber verarscht der daxu foermlich auffordert die Intimsphaehre des jeweiligen Nutzers zu oeh missbrauchen?
Wenn ich jetzt noch davon ausgehe, dass das ja eine Internetseite ist, muesste es reichen, wenn man alles ausdruckt und damit zur Polizei geht? Schadensersatz muesste man ja dann auch noch einfordern koennen oder?
Oder bin ich jetzt in meinen ganzen Ueberlegungen auf nen total falschen Dampfer und man uebergibt sowas einfach einen Anwalt? |
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/C/R/U/X/ FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 187
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Verfasst am: 26.05.06, 19:40 Titel: |
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man lässt einfach die finger davon _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 26.05.06, 19:51 Titel: |
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Alle solchen mir bekannten Seiten verschicken nicht wirklich etwas an den Einladenden, sondern behaupten das nur, um die Teilnehmer zu veräppeln. Und das ist nicht strafbar.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 27.05.06, 13:17 Titel: |
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| Du kannst es auch ausprobieren das tun sie sehr wohl! |
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 28.05.06, 22:34 Titel: |
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Hmmm is das Absicht dass ich mit google nix zu "Eingriff in Privatspaehre" finde? Sollte ja hier der Fall sein.
Schadensersatz gibts doch da sicher auch? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 28.05.06, 23:46 Titel: |
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| Sicaine hat folgendes geschrieben:: | | Hmmm is das Absicht dass ich mit google nix zu "Eingriff in Privatspaehre" finde? |
Vielleicht suchen Sie erst mal im Duden die richtige Schreibweise.
Oder ist das ein Comedy-Beitrag?  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 29.05.06, 05:46 Titel: |
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| Sicaine hat folgendes geschrieben:: | Hmmm is das Absicht dass ich mit google nix zu "Eingriff in Privatspaehre" finde? Sollte ja hier der Fall sein.
Schadensersatz gibts doch da sicher auch? |
Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 156.000 für eingriff in die privatsphäre.  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 29.05.06, 06:35 Titel: |
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Hallo !
Nur mal angenommen, das soll keine Trollfrage sein...... dann kann man hierzu nur
feststellen :
| Zitat: | | Oder bin ich jetzt in meinen ganzen Ueberlegungen auf nen total falschen Dampfer |
In der Tat. Und zwar so falsch, dass Sie noch nicht einmal einen Dampfer, geschweige denn auch nur ein Ruderboot erwischt haben.
Machen Sie sich nicht die Mühe, auch nur eine Sekunde länger über Ihre Strategie in dieser Hinsicht nachzudenken, daraus wird nichts, wage ich zu behaupten,weder mit noch ohne Anwalt.
Beste Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 29.05.06, 19:17 Titel: |
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Also darf man jemanden mit falschen Tatsachen dazu bewegen Infos von sich herauszurucken? Und man kann garnix dagegen tun?
Krass  |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 29.05.06, 21:34 Titel: |
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Hallo !
Wo sind denn da die falschen Tatsachen ?
Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.05.06, 07:22 Titel: |
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ich glaube, die meisten hier wissen gar nicht, was der fragesteller mit diesen "lovetests" meint...kann das sein? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 30.05.06, 23:25 Titel: |
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www.[Link entfernt].de
Man geht auf die Seite und gibt seine Emailadresse an. Danach bekommt man einen Link ala:
www.[Link entfernt] den schickt man an irgendjemanden.
Derjenige klickt nun diesen Link an, traegt in diesem Lovetest seine Emailadresse ein, Vornamen, persoenliche Sachen zu Sexthemen(dein Schwarm selbstbefriediung wie oft sex etc.) und muss eine AGB anhacken in der steht(Die Daten erhalten nur sie und werden benutzt um den lovetest auszuwerten).
Sobald man auf Auswerten klickt, werden die eingetragenen Daten im Formular per Email an [entfernt] geschickt. Der hat also nun Emailadresse, Vorname und eben die intimen Infos.
Das ist der Lovetest. Zum erstenmal vor 2 Jahren aufgekommen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 31.05.06, 10:24 Titel: |
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Das scheint mir aber der erste solche Test zu sein, bei dem wirklich der Ersteller die Ergebnisse bekommt. Alle mir zuvor bekannten haben dies lediglich behauptet, um dem Ausfüllenden einen Schreck einzujagen...
AGB: "lediglich der Ersteller des Lovetestes erhält die Antworten"
Darin könnte man durchaus eine wirksame Zustimmung des Ausfüllenden zur Weitergabe seiner Daten sehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Sicaine FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 35
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Verfasst am: 31.05.06, 17:13 Titel: |
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Hm ich kenn jede Version davon, ergibt sich wenn man paar h mehr am PC sitzt und die haben das alle weqgeschickt.
Hm gut aber muessen klauseln in der AGB nicht klar formuliert werden?
Zudem wiederspricht sich ja die Seite "Dieser Lovetest erstellt Profil über dich und deine Eigenschaften
bzw. Vorlieben." mit den AGB's
Zudem duerfen ja bestimmte Klauseln garnicht in den AGB's stehen die die automatisch ungueltig machen und der Tatbestand der arglistigen Taeuschung ist ja trozdem gegeben. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 31.05.06, 22:14 Titel: |
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| Sicaine hat folgendes geschrieben:: | | Hm gut aber muessen klauseln in der AGB nicht klar formuliert werden? |
Wieviel klarer wollen Sie es denn noch? Die AGB sind noch dazu sensationell kurz. Wie stark soll ein Verbraucher denn noch bevormundet werden?
| Sicaine hat folgendes geschrieben:: | | Zudem duerfen ja bestimmte Klauseln garnicht in den AGB's stehen die die automatisch ungueltig machen |
Welche der Klauselverbote der §§307 ff. BGB sehen Sie denn hier verletzt?
| Sicaine hat folgendes geschrieben:: | | und der Tatbestand der arglistigen Taeuschung ist ja trozdem gegeben. |
"Arglistige Täuschung" gibt es nicht als Tatbestand per se. Und wieso ist die Täuschung arglistig, wenn in den zweizeiligen (!) AGB doch alles steht? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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