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1.)
Angenommen ein Schueler kann aus bestimmten gruenden nicht am sportunterricht genauer gesagt schwimmunterricht teilnehmen kann der lehrer dann eine "6" eintragen fuer arbeitsverweigerung
2.)
Kann das Fach sport die versetzung beieunflussen z.B. durch eine 6 bzw einer 5 in einem anderen fach und einer 5 in sport
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.11.04, 13:08 Titel:
Das hängt von der Art der "bestimmten Gründe" ab.
"Ich habe keine Lust" ist keiner.
"Ich habe eine fachärtzliche attestierte Wasser-Phobie" ist einer. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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1. wenn sie am sportunterricht aus gründen die sie zu vertreten haben nicht teilnehmen, dann darf der lehrer ihnen eine 6 für diese stunde geben. andernfalls z.b. mit attest nicht.
2. in der regel zählt sport auch für die versetzung. das kann aber je nach schulform und schulordnung anders sein.
Die Sache mit der Angst ließe sich theoretisch attestieren. Die Frage(n) wäre(n), findest du jemand der es macht UND ist es tatsächlich begründet?
Wer nicht Schwimmen kann, kann am Unterricht in der gehaltenen Form nicht teilnehmen. Das ist wohl klar. Allerdings könnte man zur Anwesenheitspflicht trotzdem verdonnert werden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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