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Hallo,
A reicht einen Vorbescheid ein, in dem Größe und Lage des Gebäudes festgelegt werden. ( im Bundesland Bayern). Die angrenzenden Nachbarn unterschreiben den Vorbescheid.
Kann ein Nachbar seine Unterschrift bei der Eingabeplanung dann doch noch verweigern und was hätte das dann für Auswirkungen?
Danke für die Antworten schon mal im Vorraus.
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 168 Wohnort: Region München
Verfasst am: 08.06.06, 11:35 Titel: ja
Der Nachbar kann seine Unterschrift auf den Plänen schon verweigern. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche, die nicht durch den Vorbescheid abgedeckt werden und nur, wenn der Vorbescheid auch rechtskräftig ist.
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