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baulast

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.11.04, 15:35    Titel: baulast Antworten mit Zitat

Hallo,
auf unserem Grundstück liegt ist eine öffentliche Baulast zugunsten eine Nachbarn ( Abwasssser, trinkwasser )Die örtlichen Gegebenheiten haben sich in den Jahren so geändert, daß ein Anschluß für ihn jetzt anders möglich ist. Die Behörde hat einer Löschung der Baulast aber nicht zugestimmt. Gibt es bestimmte Kriterien ,die eine Zustimmung fördern oder erwingen können ? ( Der Nachbar wird natürlich nicht freiwillig neue Leitungen lassen )
Danke Frage
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peter.f
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Löschung der Baulast wäre nur dann möglich, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr bestünde. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn der Nachbar direkt an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen anschließen würde.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen warten, bis die Leitungen marode sind und durch neue ersetzt werden müssen. Dann verbieten sie den Rohrverlegern den Zutritt zu ihrem Grundstück.

Bis dahin sollten sie die Sache vergessen. Sie können den Nachbarn finaziell in anspruch nehmen für die Benutzung ihres Grundstücks mit den Leitungen. Das bringt vielleicht 20 EURO im Jahr.
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