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Verfasst am: 28.03.06, 12:13 Titel: gefälschte Ware
Wie kann man eigentlich nachweisen, dass eine Ware, zB ein technisches Gerät eine Fälschung ist?
Und ist der Verkäufer der Ware verpflichtet diese dann zurückzunehmen, wenn er selbst nichts von der falschheit wusste und es sich um einen privaten VK handelte?
ad 1.: In der Regel werden doch die meisten Geräte mit Seriennummern durch den Hersteller versehen, über diese sollte doch dann herauszufinden sein ob es sich um ein Plagiat handelt.
ad 2.: M.E. dürfte es ein Sachmangel sein, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich der Verkauf eines Geräts einer bestimmten Marke vereinbart wurde. Wenn nun herauskommt, dass das Gerät eine Fälschung ist, berechtigt das den Käufer in erster Linie Nacherfüllungsansprüche wahrzunehmen und ein mangelfreies (sprich: echtes) Gerät zu verlangen.
Ob der Verkäufer von der Falschheit wusste dürfte hierbei unerheblich sein.
Man kauft eine gebrauchte Uhr die paar Jahre alt ist. Und man zahlt einige Hundert bzw. Tausend Euros.
Dann stellt man fest, dass man ein Imitat bekommen hat.
Wenn es nun "genau dieses Modell" nicht mehr gibt, sondern ein Nachfolgermodell bzw. ähnliches, wie sieht es dann mit der Forderung auf Erfüllung des Kaufvertrages seitens des Käufers aus?
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