Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.06.06, 12:20 Titel: Fitnesstudio hält sich an Vertrag nicht-Kündigung?
Folgendes Problem:
Vertrag zwischen dem Fitnesstudio & mir wurde abgeschlossen. Hinsichtlich der Abbuchungen wurde klar vereinbart, dass wöchentlich im voraus abgebucht werden sollte. Daran hat sich das Studio allerdings nie gehalten. Es wurde meist erst ab Dienstag bisFreitag abgebucht, für die zurückliegende Woche.Also nicht im voraus. Nach mehrmaligem Schriftwechsel und meinerseits der Bitte, künftig laut Vertrag abzubuchen, habe ich nun die Kündigung vorliegen. Eigentlich bin ich recht froh, da das Studio sowieso zu teuer war, mehrmalige Beitragserhöhungen inklusive. Allerdings fordert das Studio nun 4Mal Stornierungsgebühren(=48Euro) extra, obwohl diese nur entstanden sind,weil das Studio sich nicht an seinen eigenen Vertrag gehalten hat.
Ich bin doch nicht verpflichet, den gesamten Monat über für Deckung meines Kontos zu sorgen.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 07.06.06, 12:48 Titel: Re: Fitnesstudio hält sich an Vertrag nicht-Kündigung?
Himmelstürmerin hat folgendes geschrieben::
dass wöchentlich in voraus abgebucht werden sollte....Es wurde meist erst ab Dienstag bisFreitag abgebucht, für die zurückliegende Woche....
Allerdings fordert das Studio nun 4Mal Stornierungsgebühren(=48Euro) extra, obwohl diese nur entstanden sind,weil das Studio sich nicht an seinen eigenen Vertrag gehalten hat.
Ich bin doch nicht verpflichet, den gesamten Monat über für Deckung meines Kontos zu sorgen.
Ohne, dass ich deine rechtliche Frage beantworten kann oder will, musst du mir mal eines erklaeren.
Wenn du jede Woche einen festen Betrag bezahlen musst, wieso spielt es dann eine Rolle fuer deine Kontodeckung, ob der Betrag fuer eine bereits erfolgte Leistung oder fuer eine zukuenftige Leistung gedacht ist? Das Geld muss so oder so jede Woche auf dem Konto sein.
eigentlich ist der klugen Antwort von Dummerchen nichts hinzuzufügen. Ich versuche es trotzdem:
Für den Fall dass zu den im Vertrag vorgesehenen Zahlungsterminen jeweils eine ausreichende Deckung bestanden hätte (und zufällig wenige Tage später nicht mehr), könnte man darüber nachdenken, dass der Schaden (die Rückgabegebühren) durch vertragswidriges Verhalten des Studios und nicht des Kunden entstanden ist.
Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass dies der Fall ist, würde selbst dies nicht weit helfen. Hier würde dann nämlich BGB § 254 greifen.
Wenn der Schaden durch ein Mitverschulden beider Parteien entstanden ist, ist zu Fragen, wessen Verschulden schwerwiegender war.
Und hier steht eine kleine Schludrigkeit des Studios (zugunsten des Kunden, da später abgebucht wurde) einer massiven Mitschuld des Kunden (er hat nämlich das Geld, dass extra für die Abbuchung auf dem Konto war, anderweitig verfügt)
Mein Rat: Zahlen (und sich für die Unannehmlichkeiten beim Studio entschuldigen).
???
Klar habe ich am Ende der Woche, zugleich Ende des Monats anderweitig über das Geld verfügt, da ich im Hinterkopf hatte, dass das Fitnesstudio ja bereits Anfang der Woche abgebucht habe.
Vertrag ist Vertrag. Auch in einem Mietvertrag steht eindeutig, dass die Miete zum 3.Werktag eingegangen sein muss, dass heißt nicht, dass dann erst überwiesen wird. Der zahlungsein/- ausgang muss dann schon vollzogen sein.
Sorry, ich kann euch hier nicht zustimmen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.