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OHG - Haftung des Gesellschafters

 
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Markus7791
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 13:10    Titel: OHG - Haftung des Gesellschafters Antworten mit Zitat

Im November 2000 und Januar 2001 wurde gegen meine ehemalige Firma (Rechtsform OHG) wegen offener Sozialversicherungsbeiträge vollstreckt.

Im Februar 2001 wurde die Firma im Handelsregister gelöscht.

Nun, also nach Ablauf der 5 Jahresfrist nach § 159 HGB, will mich die Krankenkasse persönlich für die Verbindlichkeiten in Anspruch nehmen.

Ist die Forderung der Krankenkasse gegen mich persönlich verjährt ? Oder gelten in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge andere Gesetze ?
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die OHG Gesellschafter haften grundsätzlich APUGU (akzessorisch, persönlich, unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt). Wurden Sie persönlich nicht direkt ebenfalls durch die Krankenkasse verklagt (afaik werden OHG und Gesellschafter parallel verklagt).

DW
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Markus7791
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

deathwalker81 hat folgendes geschrieben::
Die OHG Gesellschafter haften grundsätzlich APUGU (akzessorisch, persönlich, unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt). Wurden Sie persönlich nicht direkt ebenfalls durch die Krankenkasse verklagt (afaik werden OHG und Gesellschafter parallel verklagt).
DW


Das Thema ist durch.

Ich habe mich auf Verjährung berufen, da ich nicht innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen wurde.

Mittlerweile hat die Krankenkasse den Anspruch gegen mich zurückgenommen, sie hat zwar einen titulierten Anspruch gegen die aufgelöste OHG, aber gegen mich als ehemaligen Gesellschafter ist der Anspruch erloschen.
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