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Umzugskosten

 
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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 12:49    Titel: Umzugskosten Antworten mit Zitat

Mein Mann ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, diese war zu teuer, meine Tochter und ich haben jetzt eine neue Wohnung gefunden.

Ich bin extra hin und habe es von einem Fallmanager schriftlich, dass ich die Wohnung mieten darf und die Kaution als Darlehen übernommen werden. Ich hatte zwei Wohnungen zur Auswahl - GLEICHER Preis, aber die eine ist größer, als uns zustehen würde.

Leider hab ich selbst (nachweislich) einen Bandscheibenvorfall, meine Ma ist ebenfalls krank, mein Pa beruflich ständig unterwegs. Soziale Kontakte habe ich in dieser STadt NICHT.
Ich habe mir nun von der Arbeitslosenselbsthilfe einen Kostenvoranschlag für den Umzug geben lassen.

Nun ist meine Fallmanagerin wieder da und sagt, dass die Umzugskosten nicht übernommen werden, da die Wohnung nicht angemessen ist.
Ich habe mir doch aber extra schriftlich die Erlaubnis eingeholt, dass ich diese Wohnung anmieten darf.

Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ich habe KEINE 500€, die der Umzug kosten soll, ich habe aber auch KEINEN, der mir helfen könnte.
Darf sie denn einfach so jetzt ablehnen, mit der Begründung der unangemessenen Wohnung ?

Bitte schnelle Hilfe, ich weiß nicht weiter.
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Schnuckilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie die Zusicherung zum Umzug haben, müssten eigentlich auch die NOTWENDIGEN Kosten hierfür übernommen werden.
Allerdings: Ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber warum soll die Allgemeinheit auch für den Umzug aufkommen? Warum kann der Umzug nicht stattfinden, wenn Pa gerade mal nicht beruflich unterwegs ist? Warum kann Pa sich für den Umzug seiner Tochter nicht mal 1-2 Tage freinehmen? Warum (ich drücke das mal sehr überspitzt aus) haben Arbeitslose angeblich nur sehr selten entsprechende soziale Kontakte?
Ich möchte auch nicht bestreiten, dass es als Hartz IV-Bezieher oder früher Sozialhilfe-Bezieher schwieriger sein mag, Kontakte zu knüpfen, aber jeder Berufstätige, der seinen Umzug komplett selbst zahlen muss, wird doch auch alles tun, um einen Umzug so kostengünstig wie möglich abzuwickeln.
Notfalls bringt Pa an einem Nachmittag mal ein paar Arbeitskumpel mit, die mit anpacken.
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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigen Sie, ich habe Ihre Antwort jetzt erst gelesen, ich selbst bin vor einem Jahr in diese Stadt gezogen (habe vorher 500km weit entfernt gewohnt)
Ich habe hier einen Laden eröffnet, in dem ich von 8-18 Uhr stehe, nach Ladenschluss bin ich für meine 2jährige Tochter da. Ich habe keine Zeit gehabt, soziale Kontakte herzustellen oder zu pflegen.
Das der Laden in den letzten Wochen nicht mehr soviel abwirft, um mich selbst über Wasser zu halten war weder geplant noch gewünscht.

Ich bin eine 30jährige Frau und mein Papa muß in seinem Alter wohl keine Möbel mehr schleppen, ich weiß nicht, inwieweit dass andere ältere Herren schaffen. Meiner schafft es nicht. Und Papa hat keine Arbeitskumpel. Ich möchte meine private Situation jetzt nicht weiter schildern.

Fakt ist nur, dass ich allein hier stehe und nicht weiß, wie ich den Umzug finanzieren soll und meine Möbel in eine andere Wohnung bekommen soll.

Ich will bestimmt nichts geschenkt, aber ich denke jeder kann mal in so eine Situation kommen, ich denke nicht, dass ich ein Sozialschmarotzer bin - so kam es ja rüber. Ich arbeite mehr Stunden, als viele Angestellte und habe Ende des Monats im Moment nicht mal die Ladenmiete drin. Hätte ich diese Entwicklung eher gewußt (auch dass sich mein Mann trennen wird), hätte ich bestimmt NICHT meinen damals realtiv sicheren Arbeitsplatz für meine Selbständigkeit aufgegeben.

Ich möchte nur wissen, ob man mir gesetztlich helfen muß oder nicht.
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