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Verfasst am: 08.06.06, 05:34 Titel: Rechte an Songs
Schönen guten Tag.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich in dieser Sparte des Forums richtig bin.
Ich habe eine allgemeine Frage zu Rechten an Musik.
Eine Popband schreibt Songs, füllt damit ein Album und nimmt selbiges auf.
Alle Songs wurden in Gemeinschaftsarbeit geschrieben, d.h. es gibt keinen alleinigen Urheber.
Wenn nun ein Bandmitglied die Band verlässt, welche Rechte hat er an den Songs?
ich habe schon ein wenig versucht, etwas darüber im Netz zu finden.
Habe ich richtig verstanden, daß alle, egal ob Ex-oder Nochmitglied, die Rechte an den Songs haben?
Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen.
Vielen Dank im Voraus,
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.06.06, 12:57 Titel: Re: Rechte an Songs
FreddyQ hat folgendes geschrieben::
Habe ich richtig verstanden, daß alle, egal ob Ex-oder Nochmitglied, die Rechte an den Songs haben?
Ja. Suchen Sie mal nach dem Stichwort "Miturheber" im UrhG. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Was mir nur nicht ganz klar ist: Kann das Ex-Mitglied einfach so Dinge verbieten (Weiterveröffentlichung usw.), oder kann es anzahlmässig überstimmt werden?
also: Person A sagt "Nein" zur Veröffentlichung und die Personen B, C, D sagen "Ja".
Ich meine, das könnte ja ewig so gehen.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__8.html Der § heißt übrigens "Miturheber". Was ganz genau unter "Treu und Glauben" zu verstehen ist, kann ich aber nicht sagen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.06.06, 00:21 Titel:
Generell bedeutet das: alle müssen sich einigen.
Das heißt aber auch, ein einzelner Miturheber darf sich einer zumutbaren Nutzung nicht einfach nur "um die anderen zu ärgern" verweigern.
Beispiel: die Gruppe "Queen" trennt sich und eines der Mitglieder verlangt, daß ab sofort weltweit kein einziger ihrer Songs mehr irgendwo gespielt werden darf => geht nicht, wider Treu und Glauben. Er hätte lediglich Anspruch auf angemessene Vergütung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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