Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auslandsstartgenehmigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auslandsstartgenehmigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nichtwisser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 06:07    Titel: Auslandsstartgenehmigung Antworten mit Zitat

Wenn jemand ins Ausland geht um irgend eine Tätigkeit auszuüben, wird ihn kein deutsches oder europäisches Gesetz daran hindern. Höchstens das Zielland kann irgend eine Einschränkung verfügen.

Wenn ein Sportler im Ausland an einer Sportveranstaltung teilnehmen will, verlangt der heimische Sportverband, daß der Sportler eine Auslandsstartgenehmigung beantragt.
Diese kann ihm genehmigt oder verweigert werden. Die Verweigerung kann begründet werden oder auch nicht. Sie kann aber auch durch Untätigkeit erfolgen, indem man solange keine Auslandsstartgenehmigung ausstellt, bis der Veranstaltungstermin vorüber ist.
Ist so etwas nach deutschem oder europäischen Recht gesetzeskoform, oder steht ein Sportverband neben bzw. über den staatlichen Gesetzten?
Die Freizügigkeit ist doch gesetzlich geregelt?

Ein Profisportler braucht keine Auslandsstartgenehmigung. Von einem Amateur in derselben Sportart wird sie verlangt.
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich? Ist diese Vorgehensweise gegenüber den
Amateuren nicht diskriminierend?

Kann jemand auf einschlägige Gesetze oder Urteile verweisen oder die Rechtslage erläutern?
Dies ist für Amateure manchmal ein schwerwiegendes Problem, wenn sie der Entscheidungswillkür ausgeliefert werden.
Auch das Argument, der Sportler hätte durch seinen Beitritt zum Verein und damit zum Sportverband allem zugestimmt, zählt nach Laienansicht nicht. Ein Sportverband hat eine Monopolstellung. Was bleibt einem Sportler anderes übrig, als dem jeweiligen Verband beizutreten, wenn er seinen Sport ausüben will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.