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24 Monate Fitnessstudiovertrag - rechtswidrig ???

 
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Michi77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 12:52    Titel: 24 Monate Fitnessstudiovertrag - rechtswidrig ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte gerne wissen ob ein 24 Monatsvertrag überhaupt rechtsgültig ist und mit welcher Begründung man kündigen könnte? Muss auch eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Mfg Michi77
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 13:44    Titel: Re: 24 Monate Fitnessstudiovertrag - rechtswidrig ??? Antworten mit Zitat

Michi77 hat folgendes geschrieben::
ich wollte gerne wissen ob ein 24 Monatsvertrag überhaupt rechtsgültig ist
Warum denn nicht? Geschockt

Michi77 hat folgendes geschrieben::
und mit welcher Begründung man kündigen könnte? Muss auch eine Kündigungsfrist eingehalten werden?
Ein Blick in die AGB kann hier weiterhelfen! Winken
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Sapere Aude! (Kant)
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Michi77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Biber, weil ich mal gehört habe das 24 Monatsverträge nichts rechtskräftig sind. Angeblich muss man sich nicht an einen 24 Monatsvertrag binden. Wenn es da ein Gerichtsurteil gibt würde mir schon geholfen werden...

Mfg Michi77
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Mmh. Wenn ich die bekannte Suchmaschine benutze, scheint es dazu wohl keine ganz eindeutige Aussage zu geben. Also sollten Sie sich dort vielleicht etwas einlesen und dabei darauf achten, wie die Vertragslaufzeit in dem relevanten Vertrag vereinbart wurde.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.06.06, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bkk24.de/fitness/studio/recht01.htm

http://www.menshealth.de/print/fitness/_ihr_gutes_recht_im_studio.5393.htm

Da steht nur LÄNGER wie 2 Jahre sind nicht erlaubt
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13
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist dazu folgendes geläufig:

Wer Zugriff auf den Münchner Kommentar zum BGB hat, kann dort über drei Seiten hinweg nachlesen, wie das mit den zwei Jahren zu verstehen ist: nämlich als absolute Obergrenze. Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. Zitiert wird ein Urteil des BGH, wonach ein Ausbildungsvertrag zum Tänzer keine längere Laufzeit als 1 Jahr haben darf.
Der Kommentar kommt zum Schluss, dass bei Fitnessverträgen eine Laufzeit von 6 Monaten angemessen ist.

Gesamtlaufzeiten:
Das Sportstudio hat natürlich ein Interesse seine Kunden möglichst lange an sich zu binden. Daher werden teilweise Verträge mit über 12-monatiger Laufzeit geschlossen. In einem Urteil hat der BGH eine sechsmonatigen Vertrag für rechtens erklärt und erkennen lassen, dass auch ein Vertrag mit einer 12-monatigen Laufzeit wirksam ist. Darüber hinaus gehende Verträge dürften vor einem Gericht jedoch keine Chance haben, da damit dann eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden vorliegt. Sollten Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt.

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