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besteht die Frage nach der Freigabe eines titulierten Schmerzensgeldanspruchs.
Mir als vewaltungsrechtlich äußerst dürftig Belesenem drängt sich die Frage auf, ob PHYSIO mit der Auszahlung des Geldes seinen Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfe (zumindest vorübergehend) verliert.
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