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ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir jemand Rat geben:
Im August letzten Jahres habe ich ein (Wortsperre: Firmenname) Inspiron XPS GEN 2 Notebokk für 3300 Euro erworben. Zum Lieferumfang gehörte auch die Original Rechnung. Auf dieser stand der Vermerk "mit Kreditkarte bezahlt".
Im April/Mai diesen Jahres habe ich das Laptop auf meinen Namen umschreiben lassen:
Ebenfalls in diesem Zeitraum habe ich den Service in Form eines Festplattentausches in Anspruch genommen. Klappte reibungslos.
Nun habe ich das Laptop weiter veräußert.
Als dieser nun ebenfalls den Service in Anspruch nehmen wollte, wurde er ihm mit der Begründung verwehrt, dass der urpsprüngliche Besitzer seine Ratenzahlungen eingestellt hat.
Auf der Rechnung stand jedoch der Vermerk per Kreditkarte bezahlt.
Wie sieht das rechtlich aus. Meiner Meinung nach ist das doch eine problem zwische´n (Wortsperre: Firmenname) und dem ursprünglichen Besitzer des Notebooks und nicht meins oder des jetzigen Besitzers.
War da kein Eigentumsvorbehalt vereinbart und durfte das Notebook überhaupt vor vollständiger Bezahlung veräussert werden? Warum werden die Raten nicht beglichen (durch wen?)?
Stand nichts von auf der Rechnung. Nur halt das bezahlt mit der Kreditkarte. Das eine ratenzahlung vereinbart war habe ich auch erst heute erfahren. ich denke der gute Mann ist pleite, hat mir das Notebook bereits aus finanziellen Gründen verkauft. Frau schwanger usw.
Haben Sie den gebrauchten Laptop in Ihrer Eigenschaft als Privatperson oder als Gewerbetreibender weiterverkauft?
Wenn als Privatperson: Wurde ein Gewährleistungsausschluß vereinbart?
Wenn der Verkauf von privat mit einem Gewährleistungsausschluß erfolgt ist, sind Sie fein raus und Ihr Käufer (der jetzige Eigentümer des Laptops) hat Pech gehabt ...
Also das ist folgender Maßen gelaufen. Ich habe den in einem Forum inseriert. Dann ist der gute Mann mit seinem Vater vorbei gekommen, hat den Laptop inspiziert und ´bar bezahlt. Anschließend eingepackt und mitgenommen. Es gibt nix schriftliches darüber und ein Gewährleistungsausschluss wie ich es bei Internetauktionshaus [Name geändert] Auktionen mache wurde so nicht vereinbart. Zumindest nicht in mündlicher Form.
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