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Verfasst am: 07.06.06, 14:02 Titel: Vorstationäre oder ambulante Abrechnung?
Wer regelt, ob vorstationär oder ambulant abgerechnet wird? (PKV)
Die privaten Krankenkassen scheinen alles so drehen zu wollen, wie es ihnen am besten paßt. Einen Tag beruft sich ein Sachbearbeiter auf das SGB (wobei dieses nur für Pflichtversicherungen gilt?), andere Mitarbeiter finden "persönliche" Interpretationen der Begriffe ambulant, stationär, vorstationär ... In den Vertragsunterlagen der PKV steht rein garnichts dazu drin.
Gibt es Gesetze, Vorschriften, Rechtsprechungen, Beispielurteil wo diese Frage klar geregelt ist?
Eine private Vollkrankenversicherung lehnt sich im Mindest-Leistungsumfang oft an das SGB an, so dass man die Begrifflichkeiten (je nach Vertrag) ohne weiteres übernehmen kann.
Ob eine Behandlung ambulant oder vorstationär erfolgt, entscheidet ohnehin nicht die Versicherung, sondern das Krankenhaus. Entsprechend wird abgerechnet.
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