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Verfasst am: 09.06.06, 22:15 Titel: Jugendlicher meldet sich unter falschem namen an
X hat sich auf einer website angemeldet, auf der man diverse tests machen kann, jedoch um diese tests zu machen, muss manauch addresse etc. angeben.
X gibt jedoch eine wilkürliche addresse ein, anstatt seiner wahren.
Als X die Tests auf der website durchgeführt hat, erhält er eine email, mit den kontodaten, auf welches der betrag von 20€ überwiesen werden soll, außerdem wird sofort mit der besagten email davor gewarnst, dass man auch identifiziert werden könne, wenn man falsche daten eingegeben hat, da die IP-addresse gespeichert wurde, dazu würde die Polizei eingeschaltet werden.
Merkwürdig ist aber, dass bereits in der Rechnung ein Fehler ist, und zwar wird zusätzlich zu den 17,24€ die Umsatzsteuer berechnet, welche jedoch eigentlich von dem Dienstleister selbst zu tragen ist (nach meinem wissensstand).
Da wie erwähnt, die person keine 18 ist, informiert sie den dienstleister (websiten-betreiber) über diese tatsache, daraufhin komt als antwort folgende email--->
Sehr geehrter Herr X,
Es war bei der Anmeldung erforderlich, volljährig zu sein. Somit ein
hinlängliches Kriterium. Dagegen haben Sie offenbar verstoßen.
Weisen Sie uns Ihre mangelnde Volljährigkeit nach per Kopie Ihres
Kinderausweises.
Freundliche Grüße
*Betreiber der Website*
Die Frage eines Freundes ist, was er nun tun muss / kann / sollte...
- Wenn wirklich die Volljährigkeit vorausgesetzt wurde, ist so ein Vertrag mangels Volljährigkeit ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam. Soviel zur zivilrechtlichen Seite. Sagen die Eltern gegenüber dem Vertragspartner "nee ist nicht", hat es sich mit dem Vertrag als solchen erledigt. In dem Fall, diese einfach einschalten. Wird schon nicht so schlimm werden.
- Strafrechtlich macht sich meines Wissens jemand, der falsche persönliche Daten angibt, um z.B. eine Dienstleistung zu erschleichen(?), des Betrugs schuldig, minderjährig hin oder her (sofern nicht unter 14 oder unter 7 oder was auch immer .... keine Ahnung, da gibt's glaub auch Abstufungen - unter/bis 7 sowieso gar nichts, meines Wissens)
Ob letzteres vom Anbieter wirklich zur Anzeige gebracht wird, mag spekulativ sein, sieht er sich doch dadurch selbst dem Vorwurf ausgesetzt, Jugendlichen Zugang ohne wirksamen Schutz Zugang zu einem Erwachsenenangebot gewährt zu haben. Dies natürlich nur, wenn das Angebot dem gesetzlichen Jugendschutz unterliegt.
Was man nun tun kann?
Die Wahrheit sagen/dokumentieren, wie man es schon von Anfang an hätte praktizieren sollen und für den Fall der Fälle auch dazu stehen.
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 09.06.06, 22:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
wäre die sache geklärt, wenn der freund, seinen personalausweis kopieren würde, und bis auf name und geb. datum den rest zensieren würde (mit einem schwarzen balken), da es den unternehmer nichts angeht...wo man wohnt etc. da er ja wie selbst gesagt, nur das alter bewiesen haben möchte...
Keine Ahnung was der Anbieter akzeptiert. Vielleicht reicht es ihm ja, muss er wahrscheinlich jedoch nicht.
Wenn es jedoch wirklich auf einen schwebend unwirksamen Vertrag rausläuft: Den Eltern nen Tee kochen, beichten und die könnten dann dem Anbieter "neee .... ist nicht sagen", was die zivilrechtlichen Forderungen betrifft.
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 09.06.06, 22:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hey ... ich bin kein Richter, kein Anwalt und auch kein Rechtsexperte.
Darüber hinaus darf auch hier keine Rechtsberatung stattfinden (siehe Forumregeln) - geschweige dass ich das könnte.
Was ich aber meine zu wissen bzw. meine mir hier angelesen zu haben:
Beichten und die Eltern sagen dann gegenüber dem Anbieter: Nö, dem Vertrag stimmen wir nicht zu. Das ist die zivilrechtliche Sache und die wäre damit vom Tisch (-> die genannten Kosten für die Dienstleistung).
Das zweite (strafrechtlich) ist eine andere Baustelle:
Was den Betrug (-> falsche persönliche Angaben, das steht ja fest, oder?) angeht, hängt es in der Praxis vermutlich davon ab, ob sich das Unternehmen eben ggf. mehr selbst schadet - z.B. weil es möglicherweise notwendige Jugenschutzbestimmungen nicht eingehalten hat und/oder ob es der Dienstleister überhaupt für lohnenswert erachtet, diesen Weg zu gehen.
Ob der Anbieter letzgenannten Weg in Anspruch nimmt oder es nach Nachweis (-Ausweis) einfach hinnimmt und es dabei belässt, muss man abwarten und dem im Fall der Fälle dann ggf. mit Hilfe eines fachversierten Anwalts begegnen.
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