Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mir wurde als Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus dem Waschraum im Keller meine Waschmaschine entwendet. Der Waschraum ist durch 2 Türen, die ständig verschlossen sind, vom gemeinsamen Hausflur getrennt. Alle Mietparteien haben Schlüssel zu diesem Raum. Es sind keine Aufbruchsspuren an den Türen festzustellen.
In meiner Hausratversicherung sind ausdrücklich Waschmaschinen u.ä. Geräte mitversichert, die sich in Räumen auf dem Grundstück befinden, die die Mieter gemeinschaftlich nutzen. Meine Versicherung verweigert jedoch den Versicherungsfall mit der Begründung, daß aufgrund der Beweislage kein Einbruchdiebstahl vorläge und es sich um einen "Einfachen Diebstahl" handelt, der so nicht mitversichert ist.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß frei zugängliche Wäsche auf der Leine lt. Vertragsbedingungen gegen Diebstahl versichert sein soll, eine Waschmaschine in einem 2-fach verschlossenem Raum jedoch nicht????
Meine Versicherung verweigert jedoch den Versicherungsfall mit der Begründung, daß aufgrund der Beweislage kein Einbruchdiebstahl vorläge und es sich um einen "Einfachen Diebstahl" handelt, der so nicht mitversichert ist.
Richtig Diebstahl ist nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert...
Pritzwalk hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß frei zugängliche Wäsche auf der Leine lt. Vertragsbedingungen gegen Diebstahl versichert sein soll, eine Waschmaschine in einem 2-fach verschlossenem Raum jedoch nicht????
Aber genau da denken sie ja richtig, denn auch die Wäsche auf der Leine ist nicht versichert, wenn sie frei zugänglich ist (nicht in Ihrer Wohnung ist)...
...übrigens sind zumeißten nur die Waschmaschinen und der Wäschetrockner in gemeinschaftlich genutzten Räumen versichert...
Es fehlt hier also in diesem Fall der Nachweis über die Tatsache, dass auch eingebrochen wurde... Öffenen mit einem Schlüssel ist nicht einbrechen und ein falscher(=unberechtigt angeeigneter) Schlüssel ist es auch nicht, mit dem sich Zutritt verschafft worden ist, da der Dieb ihn ja rechtmäßig besitzt... als Mitmieter.
Somit fehlt wie gesagt der Einbruch und ohne Einbruch ist es eben kein "Einbruch-Diebstahl" im Sinne der Bedingungen, sondern nur ein reiner Diebstahl...
PS: Tolle Mietgemeinschaft in der SIe da wohnen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
es gibt einige bedingungen, die expilzit (!) diebstahl von wäsche auf der leine mitversichern.
das muß man aber mehr als "freiwillige erweiterung" sehen, als daraus die verbindung zu einer eingeschlossenen waschmaschine herzustellen.
grundsätzlich ist in der hausratversicherung nur ein einbruch(!)-diebstahl versichert. der einfache diebstahl ist erstmal nicht versichert, bzw. nur mit wenigen ausnahmen, z.b. fahrraddiebstahl oder z.b. dieser wäschediebstahl.
offensichtlich muß die tür ja offen gewesen sein, sonst hätte sie ja keiner klauen können, ohne einbruchspuren zu hinterlassen. oder es hat jemand mit einem "richtigen" schlüssel die maschine geklaut. beides stellt keinen versicherten einbruch-diebstahl dar.
es besteht auch noch die möglichkeit, daß jemand mittels dietrich die tür geöffnet hat. dies würde einen versicherten einbruch-diebstahl darstellen. den beweis hierfür müßte aber der VN erbringen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für die raschen Antworten
Ja, ich sehe schon, werde wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben. Hab nochmal in den Bedingungen nachgeschaut, Fahrrad und Wäsche sind wohl Ausnahmen, bei denen einfacher Diebstahl eingeschlossen ist.
Da die Türen tatsächlich so gut wie immer verschlossen sind, bleibt wohl nur die "Tolle Mietgemeinschaft" oder der Dietrich, was sich wohl kaum beweisen ließe, wüßte zumindest nicht wie.
Sich nach einer Versicherung umzuschauen, die diese Art von Diebstahl abdeckt, kann ich mir wohl sparen. ERGO: WaMa festketten, videoüberwachen oder sich evtl. von der Tollen Mietgemeinschaft verabschieden
Gruß vom Pritzwalk
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.