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Verfasst am: 07.06.06, 22:29 Titel: Angaben für die Wohngebäudeversicherung ?!
Hi Leute,
Wenn man in der Nähe eines großen Flusses wohnt und für die Wohngebäudeversicherung die Entfernung zum Gewässer braucht (wegen Versicherung gegen Elementarschäden/Überschwemmung) - von wo nach wo wird das gerechnet ?
Vom Gebäude bis zum Rand des Flusses, zum Damm oder wird dafür die Mitte des Flusses genommen ?
Die Entfernung sollte gemessen werden vom Flussufer bis zum Gebäude.
Aber das sollte der Versicherungsvertreter tun, dann ist der Versicherungsnehmer bei evtl. Falschmessungen raus.
Alternativ kann man dem Versicherer die Kopie eines möglichst genauen Stadtplanes oder topographischer Karte oder Vermessungsunterlagen des Katasteramtes senden, auf der die Lage des Gebäudes eingezeichnet ist. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
als es um diese Angaben ging habe ich mit dem Vertreter eine "Vermessung" über eine Karte im Internet gemacht. Es gibt einen sogenannten "Geodatenserver" für NRW der ziemlich hoch aufgelöst ist und die Möglichkeit gibt Strecken zu messen. Das ist zwar wahrscheinlich nicht supergenau aber für diesen Zweck sollte das reichen.
Ich bin mit dem Versicherungsvertreter uneins. Er sagt ich solle auf dem Bild die Strecke bis zum Wasser messen. Ich sagte ich müsse bis zum Damm messen (was näher wäre) da der Fluß auf dem Bild zwar 150m vom Damm entfernt ist aber er, je nach Jahreszeit und Wetterlage, auch bis zum Damm reichen kann. Nö, meinte er - muß nicht sein.
Nach meiner Messung steht das Haus nur ca. 150m vom Damm entfernt - nach seiner Messung steht das Haus eben 300m vom Wasser entfernt.
Man muß natürlich sagen dass der ganze kleine Ortsteil so tief liegt das es völlig egal wäre ob das Gebäude nur 150m oder 300m vom Damm entfernt stehen würde wenn der Ernstfall eintritt. Da bräuchte es schon ein paar 100m mehr um halbwegs sicher zu sein.
Mir geht es natürlich darum wie die Versicherung das ganze im Ernstfall beurteilen würde. Genehmigt wurde die Versicherung (mit 300m). Vermutlich weil hier der Fluß, selbst wenn er woanders schon lange übergetreten war, noch keinen Schaden angerichtet hat. Ich trau dem Braten aber nicht
Ich bin mit dem Versicherungsvertreter uneins. Er sagt ich solle auf dem Bild die Strecke bis zum Wasser messen. Ich sagte ich müsse bis zum Damm messen (was näher wäre) da der Fluß auf dem Bild zwar 150m vom Damm entfernt ist aber er, je nach Jahreszeit und Wetterlage, auch bis zum Damm reichen kann. Nö, meinte er - muß nicht sein.
Nach meiner Messung steht das Haus nur ca. 150m vom Damm entfernt - nach seiner Messung steht das Haus eben 300m vom Wasser entfernt.
Gefragt ist die Entfernung bei durchschnittlichem Wasserstand - und nicht bei Hochwasser. Das wären dann wohl die 300 m.
Du könntest deinen Versicherer aber auch mal fragen, warum sie diese Daten nicht über das "ZÜRS"-Programm selber ermitteln (ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmungs-, Rückstau- und Starkregenschäden - oder so). Meines Wissens arbeiten mittlerweile alle Versicherer damit, das System ist außerordentlich zuverlässig. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
als es um diese Angaben ging habe ich mit dem Vertreter eine "Vermessung" über eine Karte im Internet gemacht. Es gibt einen sogenannten "Geodatenserver" für NRW der ziemlich hoch aufgelöst ist und die Möglichkeit gibt Strecken zu messen. Das ist zwar wahrscheinlich nicht supergenau aber für diesen Zweck sollte das reichen.
Ich bin mit dem Versicherungsvertreter uneins. Er sagt ich solle auf dem Bild die Strecke bis zum Wasser messen. Ich sagte ich müsse bis zum Damm messen (was näher wäre) da der Fluß auf dem Bild zwar 150m vom Damm entfernt ist aber er, je nach Jahreszeit und Wetterlage, auch bis zum Damm reichen kann. Nö, meinte er - muß nicht sein.
Nach meiner Messung steht das Haus nur ca. 150m vom Damm entfernt - nach seiner Messung steht das Haus eben 300m vom Wasser entfernt.
Man muß natürlich sagen dass der ganze kleine Ortsteil so tief liegt das es völlig egal wäre ob das Gebäude nur 150m oder 300m vom Damm entfernt stehen würde wenn der Ernstfall eintritt. Da bräuchte es schon ein paar 100m mehr um halbwegs sicher zu sein.
Mir geht es natürlich darum wie die Versicherung das ganze im Ernstfall beurteilen würde. Genehmigt wurde die Versicherung (mit 300m). Vermutlich weil hier der Fluß, selbst wenn er woanders schon lange übergetreten war, noch keinen Schaden angerichtet hat. Ich trau dem Braten aber nicht
Gruß
Manfred
Lassen Sie es sich von dem Vertreter schriftlich geben bzw. wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann fragen Sie schriftlich bei der Versicherung unter Angabe der Gegebenheiten an und bitten Sie um schriftliche Stellungnahme. Mehr können Sie nicht machen und deswegen kann der VR Ihnen dann auch keinen Strick mehr frei nach dem Motto "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" darauß drehen... schließlich haben Sie dann nach deren Weisung gehandelt...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
es ist ein Versicherungsmakler. Er gehört keiner bestimmten Versicherung an. Da ich, wegen der Versicherung gegen Elementarschäden, erst auf die Zustimmung der Versicherung warten mußte nehme ich dann mal an dass die Versicherung das, hier im Thread genannte, System benutzt und daher kein Problem bestehen sollte.
Ich frage mich nur, wenn es doch ein solches System gibt, warum der Makler dann überhaupt die Angaben brauchte.
Wenn im übrigen der mittlere Wasserstand ausreichend ist dann kann es schon gut sein das es mit den 300m passt.
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