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Verfasst am: 11.06.06, 02:17 Titel: Beleidigungen via I-net landesübergreifend
Hallo liebe Member.
1. sachverhalt:
Partei "A" hat einen User in ihrem Forum der in seiner Signatur eine beleidigung gegenüber der partei "B" (nur eine person). Kann partei"B" die Partei "A" (administratoren) deswegen Belangen (LandesÜbergreifend zb. Spanien/ Deutschland ) nach dem diese signatur entfernt worden ist?
2sachverhalt:
Partei "A" Programmiert 3D-Modelle und weisst ausdrücklich darufhin das diese nicht verändert werden darf oder gar auf andere Sites/Foren zum download angeboten dürfen.
ohne jegliche erlaubnis des original authors.
Diese 3D-Modelle sind Freeware.
Fällt dieser hinweis unter das Copyright?
wenn ja kann man bei zuwiederhandlung rechtlich eingreifen?
wenn nein kann man trotzdem rechtlich etwas tun?
3sachverhalt:
Partei "B" verpflichtet in seinen Forumregeln die User gegen Sachverhalt 2 zu verstossen.
Ist dies rechtens?
Ausserdem verpflichtet Partei "B" seine User auch ihre Nicknamen zu verwenden die sie auch in allen anderen Foren benutzen. Bei zuwiederhandlung wird der User gebannt.
Ist dies rechtens?
Alle diese sachverhalten haben einen zusammenhang. (Partei "A" bleibt in jedem sachverhalt Partei "A" genauso wie Partei "B" in jedem sachverhalt Partei "B" bleibt. es handelt sich in jedem sachverhalt um die selben Parteien)
ich wäre für sehr hilfreiche antworten auch sehr dankbar
in diesem sinne
Benjamin.L
Zuletzt bearbeitet von Benjamin.L am 11.06.06, 12:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.06.06, 11:26 Titel:
Etwas bessere Rechtschreibung und Interpunktion hätte das ganze wesentlich verständlicher gestaltet. (Normalerweise kommentiere ich das nicht, aber wenn jemand 5 Fragen hat und man den Eindruck bekommt, er hätte diese mal "so eben hingerotzt", sinkt natürlich die Motivation, hier zu helfen.)
ad 1.
Nur dann, wenn A von dieser Rechtsverletzung Kenntnis hatte und sie nicht unterbunden hat.
ad 2.
Ja. Ja. Ja.
ad 3.
Wie kann ich denn jemanden "verpflichten", einen Rechtsverstoß zu begehen? Ich kann ihn vielleicht auffordern. Das kann im Einzelfall unzulässig sein.
Bzgl. der Nicks: Ein Forenbetreiber kann im Prinzip Regeln aufstellen, wie er lustig ist, denn als Inhaber des Hausrechts kann er jeden auch völlig grundlos "bannen", wenn er das möchte.
ad 4.
Die Frage haben Sie schon bei (2) gestellt.
ad 5.
Die Frage haben Sie schon bei (3) gestellt.
Ansonsten klingt das ganze nach einem typischen Kleinkrieg, in dem die beteiligten Parteien mal besser erwachsen werden sollten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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