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Beleidigungen via I-net landesübergreifend

 
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Benjamin.L
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 02:17    Titel: Beleidigungen via I-net landesübergreifend Antworten mit Zitat

Hallo liebe Member.

1. sachverhalt:
Partei "A" hat einen User in ihrem Forum der in seiner Signatur eine beleidigung gegenüber der partei "B" (nur eine person). Kann partei"B" die Partei "A" (administratoren) deswegen Belangen (LandesÜbergreifend zb. Spanien/ Deutschland ) nach dem diese signatur entfernt worden ist?

2sachverhalt:
Partei "A" Programmiert 3D-Modelle und weisst ausdrücklich darufhin das diese nicht verändert werden darf oder gar auf andere Sites/Foren zum download angeboten dürfen.
ohne jegliche erlaubnis des original authors.
Diese 3D-Modelle sind Freeware.
Fällt dieser hinweis unter das Copyright?
wenn ja kann man bei zuwiederhandlung rechtlich eingreifen?
wenn nein kann man trotzdem rechtlich etwas tun?

3sachverhalt:
Partei "B" verpflichtet in seinen Forumregeln die User gegen Sachverhalt 2 zu verstossen.
Ist dies rechtens?
Ausserdem verpflichtet Partei "B" seine User auch ihre Nicknamen zu verwenden die sie auch in allen anderen Foren benutzen. Bei zuwiederhandlung wird der User gebannt.
Ist dies rechtens?



Alle diese sachverhalten haben einen zusammenhang. (Partei "A" bleibt in jedem sachverhalt Partei "A" genauso wie Partei "B" in jedem sachverhalt Partei "B" bleibt. es handelt sich in jedem sachverhalt um die selben Parteien)
ich wäre für sehr hilfreiche antworten auch sehr dankbar

in diesem sinne
Benjamin.L


Zuletzt bearbeitet von Benjamin.L am 11.06.06, 12:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Etwas bessere Rechtschreibung und Interpunktion hätte das ganze wesentlich verständlicher gestaltet. (Normalerweise kommentiere ich das nicht, aber wenn jemand 5 Fragen hat und man den Eindruck bekommt, er hätte diese mal "so eben hingerotzt", sinkt natürlich die Motivation, hier zu helfen.)

ad 1.

Nur dann, wenn A von dieser Rechtsverletzung Kenntnis hatte und sie nicht unterbunden hat.

ad 2.

Ja. Ja. Ja.

ad 3.

Wie kann ich denn jemanden "verpflichten", einen Rechtsverstoß zu begehen? Ich kann ihn vielleicht auffordern. Das kann im Einzelfall unzulässig sein.
Bzgl. der Nicks: Ein Forenbetreiber kann im Prinzip Regeln aufstellen, wie er lustig ist, denn als Inhaber des Hausrechts kann er jeden auch völlig grundlos "bannen", wenn er das möchte.

ad 4.

Die Frage haben Sie schon bei (2) gestellt.

ad 5.

Die Frage haben Sie schon bei (3) gestellt.

Ansonsten klingt das ganze nach einem typischen Kleinkrieg, in dem die beteiligten Parteien mal besser erwachsen werden sollten. Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Benjamin.L
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke dennoch für die antworten der dahin gerotzten fragen. Sie sind mir eine grosse hilfe gewesen.

Danke
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