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lissy1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 16:28    Titel: Verträge Antworten mit Zitat

Hallo,währe es möglich einen verbindlichen Vertag über das Telefon ( fernmündlich) abzuschließen.
Währe ich nach dem Gesetz duch Zusendung einer Auftragsbestätigung schon zahlungspflichtiger Kunde auch wenn man diesem nicht eindeutig zugestimmt hat:?:
Geschockt
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 18:23    Titel: Re: Vertäge Antworten mit Zitat

Hallo,

lissy1 hat folgendes geschrieben::
Hallo,währe es möglich einen verbindlichen Vertag über das Telefon ( fernmündlich) abzuschließen.

Ja. Verträge kann man grundsätzlich in jeder Art und Weise abschließen (mündlich, per Telefon, uU durch bloßes Kopfnicken, ...). Nur ausnahmsweise ist für bestimmte Verträge eine besondere Form gesetzlich vorgeschrieben (z. B. für den Grundstückskaufvertrag: § 311b Abs. 1 BGB). Wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, bei dem eine gesetzliche Formvorschrift nicht beachtet wurde, ist der Vertrag grundsätzlich nichtig (§ 125 S. 1 BGB).

Um welche Art Vertrag geht es denn in Ihrem Beispielsfall?

lissy1 hat folgendes geschrieben::
Währe ich nach dem Gesetz duch Zusendung einer Auftragsbestätigung schon zahlungspflichtiger Kunde auch wenn man diesem nicht eindeutig zugestimmt hat:?:

"Auftragsbestätigung" klingt für mich so: Eine Partei gibt ein verbindliches Angebot ("Auftrag") ab. Mit Zugang der "Auftragsbestätigung" der anderen Partei kommt der Vertrag zustande. Ich will mich da aber nicht festlegen, weil der Sachverhalt dazu nicht viel hergibt.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine Auftragsbestätigung handelt, handelt es sich dabei um die Annahme des Angebotes.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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lissy1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, es handelt sich um eine Umstellung zu einem anderenTelefonanbieter.
Den ich aber überhaupt nicht wollte Traurig
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

lissy1 hat folgendes geschrieben::
Hallo, es handelt sich um eine Umstellung zu einem anderenTelefonanbieter.
Den ich aber überhaupt nicht wollte Traurig

Dann beschweren Sie sich am besten beim Lieferanten Ihres Telefonanschlusses (meist die Anbieter X) und die Voreinstellung/Pre-Selection wird sofort wieder rückgängig gemacht.
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psiomega
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 17:32    Titel: Telefonwerbung allgemein Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte eine Frage zu einem ähnlich gelagerten Fall. Allerdings geht es allgemein um Telefonwerbung.
Wann und vor allem wie stimmt man einem solchen Vertrag zu (obwohl man es gar nicht wollte!!) Ich habe jetzt schon häufiger gehört, dass diese Firmen Leute anrufen und einem irgendwelche Produkte anbieten. Wenn man das Angebot ablehnt wird man gefragt, ob sie einem denn Informationsmaterial zuschicken dürfen. Wenn man jetzt zustimmt (also dem Infomaterial) bekommt man ein Schreiben, dass man jetzt einen Vertrag geschlossen hat. Aber wie ist der Vertrag zustandegekommen? Der Angerufene hat explizit dem Angebot NICHT zugestimmt. Das Callcenter bekommt nur die Erlaubnis ein Angebot zu unterbreiten. Aber warum hat man trotzdem einen Vertrag geschlossen? Wann und wo handelt man denn (mindestens) konkludent?? Indem man den Brief annimmt? Aber dann könnte einem ja jeder einen Brief schreiben und man hat jeden Tag 10 neue Verträge am Hals (die man mühselig widerrufen muss). Es ist doch auch beim Autohändler nicht so dass er sagt "Darf ich Ihnen ein Prospekt vom neuen XY-Auto mitgeben" und dass man bei Zustimmung zu diesem Prospekt gleichzeitig einen Kaufvertrag geschlossen hat.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anbieter wäre schon beweispflichtig darüber, mit wem er wie welchen Vertrag geschlossen haben will.
Meistens gehören solche Maschen in die Kategorie "versuchen wir es mal" und von den Kunden, die sich davon beeindrucken lassen, kann man dann vielleicht leben oder auch nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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psiomega
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Der Anbieter wäre schon beweispflichtig darüber, mit wem er wie welchen Vertrag geschlossen haben will.
Meistens gehören solche Maschen in die Kategorie "versuchen wir es mal" und von den Kunden, die sich davon beeindrucken lassen, kann man dann vielleicht leben oder auch nicht.


D.h. man kann solche Schreiben ignorieren? Aber man hört immer wieder, dass Leute dann schon den Gerichtsvollzieher zuhause hatten und/oder auch vor Gericht dann einen Prozess verloren haben. Was haben diese Leute dann falsch gemacht? In der Zeitung stand letztens, dass man schon durch die Unterschrift bei einem Einschreiben einem Vertrag zustimmt. Auch das halte ich für falsch. Man kann den Vertrag ja nicht eingehen, ohne die Möglichkeit zu bekommen ihn zu lesen. Aber was hat es mit den Wildwest-Methoden auf sich?

Auf diese Weise wurde es übrigens auch von einem Reisevermittler gemacht: http://forum.hotelkritiken.de/viewtopic.php?t=256&postdays=0&postorder=asc&start=15
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