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Verfasst am: 13.06.06, 13:09 Titel: Notebookreparatur und Recht auf ausgetauschte Ware
Hallo Gemeinde,
ich habe das Forum schon ein wenig nach ähnlichen Fälle durchstöbert, konnte jedoch keinen finden, der Ähnlichkeit zu meinem Fall hat.
Die Person T möchte sein Notebook in die Reparatur beim Hersteller A geben. Der selbstverschuldete Wasserschaden soll ersetzt werden. T möchte jedoch das defekte Teil mit zurückgeliefert bekommen, da er es ja auch bezahlt hat selbst wenn es defekt zu seien scheint. Gibt es Gesetze wo dieser Fall abgedeckt ist oder reicht eine freundliche Aufforderung an A? Die AGB's beinhalten keinen Punkt, der diesen Fall abdeckt. Das defekte Gerät hat einen Wareneinkaufswert von etwa 250,00€. Vielen Dank für eure Unterstützung.
Verfasst am: 13.06.06, 15:32 Titel: Re: Notebookreparatur und Recht auf ausgetauschte Ware
-=3xplor3r=- hat folgendes geschrieben::
T möchte jedoch das defekte Teil mit zurückgeliefert bekommen, da er es ja auch bezahlt hat selbst wenn es defekt zu seien scheint.
T kann es (als Eigentümer) zurückfordern; wenn A dem nicht nachkommt, müßte A stattdessen Wertersatz leisten, bei einem wg. eines Defekts ausgetauschten Gerät vermutlich ca. 0 Euro.
Im Zweifel hätte T nachzuweisen, daß das (versehenlich?) "entsorgte" Teil doch nicht defekt gewesen / absichtlich weggeworfen worden war.
T kann dieses nachweisen, weil nur der WLAN-Adapter defekt gewesen ist. Es muss jedoch das gesamte Board ausgetauscht werden. T hat dafür zwei Zeugen, die diesen Fall bestätigen können. Danke für die Antwort.
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