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Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft, zerbrochen angekommen. Was tun?

 
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RED67
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 06:45    Titel: Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft, zerbrochen angekommen. Was tun? Antworten mit Zitat

Hallo!

Super Idee das Forum, hat bestimmt schon vielen Leuten geholfen!


Habe mal eine Frage:


Was wäre wenn jemand einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft hat und er macht nach erhalt das Päckchen auf und das Teil darin ist Bruch (am Päckchen ist keine Beschädigung zu sehen). Der Verkäufer sichert ihm eine Rückzahlung zu, aber hält sich nicht daran und meldet sich nicht mehr, da er kein Geld vom Transportunternehmen bekommen hat. Der Käufer hat schon jede Möglichkeit über Internetauktionshaus [Name geändert] genutzt und schon mit sämtlichen Konsequenzen gedroht. Der angenommene Wert des Gegenstandes ist 40 Euro. Der Käufer hat eine Rechtsschutz, will sie aber nicht einschalten, da er 150€ Selbstbeteiligung hat. Er hat die Adresse aber laut Telefonauskunft wohnt da jemand mit anderem Namen. Wie sollte er vorgehen?


Vielen dank!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 09:03    Titel: Re: Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft, zerbrochen angekommen. Was tun Antworten mit Zitat

RED67 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Super Idee das Forum, hat bestimmt schon vielen Leuten geholfen!


Habe mal eine Frage:


Was wäre wenn jemand einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft hat und er macht nach erhalt das Päckchen auf und das Teil darin ist Bruch (am Päckchen ist keine Beschädigung zu sehen). Der Verkäufer sichert ihm eine Rückzahlung zu, aber hält sich nicht daran und meldet sich nicht mehr, da er kein Geld vom Transportunternehmen bekommen hat. Der Käufer hat schon jede Möglichkeit über Internetauktionshaus [Name geändert] genutzt und schon mit sämtlichen Konsequenzen gedroht. Der angenommene Wert des Gegenstandes ist 40 Euro. Der Käufer hat eine Rechtsschutz, will sie aber nicht einschalten, da er 150€ Selbstbeteiligung hat. Er hat die Adresse aber laut Telefonauskunft wohnt da jemand mit anderem Namen. Wie sollte er vorgehen?


Vielen dank!



Was für ein Teil war es?

Hoffentlich versichert gewesen, oder?
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RED67
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versand des nehmen wir einen Nebelscheinwerfer erfolgte an den erfolgreichen Bieter versichert, da aber keine Beschädigung am Paket war, fühlt sich das Transportunternehmen z.b. [Versandfirma Y] nicht zuständig und bezahlt laut Verkäufer nicht für den Schaden. Ich hätte gerne Tips aus Sicht des Käufers der Ware.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

RED67 hat folgendes geschrieben::
Der Versand des nehmen wir einen Nebelscheinwerfer erfolgte an den erfolgreichen Bieter versichert, da aber keine Beschädigung am Paket war, fühlt sich das Transportunternehmen z.b. [Versandfirma Y] nicht zuständig und bezahlt laut Verkäufer nicht für den Schaden. Ich hätte gerne Tips aus Sicht des Käufers der Ware.



Wie war er denn gelagert? Ist er im Karton umher geflogen, oder war es gepolstert?
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RED67
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Käufer meint es hätte besser verpackt werden können, es war zusammengeknülltes Zeitungspapier zwischen Scheinwerfer und Karton, der Käufer fand es zu dünn verpackt. Hat er aber dem Verkäufer nicht mitgeteilt, da er es für nebensächlich hielt. Er will ja nur sein Geld zurück bekommen.
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