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icangenommen ein 13-jähriger sei in einem Zivilprozess zu Schadensersatz in Höhe von 40000 € verurteilt worden.
Deshalb habe er ein Verbraucherinsolvenzverfahren aufgenommen.
Zum Wintersemester 2006 möchte der mittlerweile Erwachsene (20 Jahrte alt) ein Studium aufnehmen. Kann er dazu Unterstützung gemäß Bafög beantragen oder führt die negative Bonität dazu, dass der 13-Jährige keine Unterstützung erhält?
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