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Verfasst am: 13.06.06, 10:10 Titel: Wie kann man sich wehren ????
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum !!
Folgendes angenommenes Beispiel :
In einer Schule wird von einer Privatperson im Rahmen der außerschulischen Betreuung Angeboten, dass die Schüler höherer Jahrgangsstufen einen Schreibmaschinenkurs im Maschineschreiben absolvieren können. Unkostenbeitrag für die Schüler ist 85 € .
Es gibt einen Ausbildungsvertrag zwischen der (ausgebildeten ? ) Privatperson und den Eltern der Schüler.
Schwerpunkte dieses schriftlichen Vertrages - die Privatperson verpflichtet sich die Schüler im Maschineschreiben auszubilden und ein anerkanntes Zertifikat über den bestandenen Lehrgang auszustellen, der dann später bei Bewerbungen der Schüler mit verwendet werden kann.
Die Eltern verpflichten sich zur Zahlung des Beitrages von 85 € an die Privatperson. Erhalten dafür auch eine Quittung !
In der Folge wird der Lehrgang auch durchgeführt. Dabei kam es dann zu organisatorischen Problemen, die aber seltsamer weise darin bestanden, dass die Privatperson die Dauer des Lehrganges verlängerte, einzelnen Schülern Einzelstunden – Unterricht erteilte. Immer wurde aber von der Privatperson beteuert, dass die Schüler den Lehrgang bestehen werden. Das sie ihre Arbeit nur gründlich machen wolle.
Nachdem der Lehrgang immer wieder verlängert wurde, forderten dann die Eltern ein Ende, da der Lehrgang in die Vorbereitungszeit auf die schulischen Prüfungen hineinkam. Hierbei wurde dann von der Privatperson beteuert, alle Schüler hätten bestanden und bekommen das Zertifikat, welches aber durch die IHK ( ? ) noch bestätigt werden müsse.
Dann zog die Privatperson mit unbekannter Adresse fort !!!!!
Die Eltern wollen nun wissen, was hier gelaufen ist. Sie wollen entweder ihr Geld zurück oder das versprochene Zertifikat über den Lehrgang !!!
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 13.06.06, 10:53 Titel:
Also wenn solch ein Lehrgang in einem öffentlichen gebäude gemacht wurde, dann müßte doch die Schulverwaltung erstens wissen wo die Privatperson zu finden ist bzw. an wen man sich wenden muß. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Nehmen wir mal an, die Schule verweist darauf, dass ein Vertrag zwischen den Eltern und der Privatperson geschlossen wurde. Die Schule stellte hier nur Technik und Räume zur Verfügung im Rahmen der Ganztagesbetreuung .
Man wusste, wo die Person zu erreichen war, bis sie verzog !!!!! Die neue Adresse braucht man nicht, da man keine laufende Vereinbarung mehr hat.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 13.06.06, 12:19 Titel:
Also wenn das zertifikat von der IHK bestätigt werden soll, dann müßte aber diese Privatperson dort gemeldet sein. Die IHK zertifiziert ja nicht jedem Hinz und Kunz die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme.
Wenn die bei der IHK nur mit dem Kopf schütteln, dann wird das für die Schule zu einer ganz peinlichen Nummer und für die Eltern eine lehrreiche Nummer. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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