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erbvertrag

 
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perta
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 20:44    Titel: erbvertrag Antworten mit Zitat

hallo@all
habe da mal eine frage.
meine eltern haben mit mir und meiner schwester einen erbvertrag bei einem notar gemacht.
ich sollte das haus bekommen und meiner schwester einen ausgleich zahlen.
sie hat laut erbvertrag auf alle weiteren ansprüche auch im namen ihrer abkömmlinge verzichtet.
nun ist meine schwester leider verstorben und ihre kinder verhalten
sich gegen über meinen eltern nicht so wie es sein sollte.
meine 1 frage: geht der erbanteil den meine schwester bekommen sollte nun
automatisch an ihre kinder über? oder bin ich seit dem tode meiner schwester
alleinerbin?
Frage 2: können meine eltern den erbvertrag wieder zu meinen gunsten ändern?
mfg petra
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 12:16    Titel: Re: erbvertrag Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

wie so häufgi lautet die Antwort: "Es kommt drauf an, ..."

1. Ob die beiden Kinder Deiner Schwester als Erben der Schwester in den Erbvertrag eintreten, hängt davon ab, ob
a) im Erbvertrag bereits eine Regelung fpr den Fall des Vorversterbens der Schwester getroffen wurde,
b) die Schwester selbst hinsichtlich Ihres Erbes letztwillige Verfügungen getroffen hat,
c) bei gesetzlicher Erbfolgeeben den Kinder noch weitere gesetzliche Erben vorhanden sind, z.B. ein Ehemann.

2. Nach dem Tof eines der Vertragspartner eines Erbvertrages ist eine Aufhebung des Erbvertrages im Regelfall ausgeschlossen, § 2298 Abs. 2 BGB, wenn der erbvertrag wechselseitige Verfügungen enthält. Man müsste also den Inhalt des erbvertrages kennen.

Gruß Hans
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Nordlicht
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 21:29    Titel: Re: erbvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht hilft ein Blick in das Gesetz ( § 2349 BGB) weiter:
"Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird. "
Gruß vom
Nordlicht
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:32    Titel: Re: erbvertrag Antworten mit Zitat

Hallo Nordlicht,

9im Prinzip richtig, aber "verzichtet auf alle weiteren Ansprüche", also nicht auf den Auszahlungsanspruch und um den geht es ja wohl.

Gruß Hans
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