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Wenn man beim Bau eines Einfamilienhauses einige Arbeiten selber ausführt, sogenanntes Mitbauhaus, und dann nach 10 Jahren ein Wasserrohrschaden auftritt zahlt die Gebäudeversicherung dann auch? Vorrausgesetzt man hat die Arbeiten fachgerecht und nach den üblichen Vorschriften ausgeführt. Oder übernimmt die Versicherung nur die Schäden, die an Sachen entstanden sind, die die Hausbaufirma ausgeführt hat.
In den Versicherungsbedingungen ist da nichts genaues formuliert.
Wenn man beim Bau eines Einfamilienhauses einige Arbeiten selber ausführt, sogenanntes Mitbauhaus, und dann nach 10 Jahren ein Wasserrohrschaden auftritt zahlt die Gebäudeversicherung dann auch?
ja klar, warum auch nicht? Immer vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wenn man beim Bau eines Einfamilienhauses einige Arbeiten selber ausführt, sogenanntes Mitbauhaus, und dann nach 10 Jahren ein Wasserrohrschaden auftritt zahlt die Gebäudeversicherung dann auch?
ja klar, warum auch nicht? Immer vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Eben...
solange kein baulicher Mangel zum Schaden geführt hat, so ist der Schaden auch versichert (solang es sich um einen Schaden gemäß den Bedingungen handelt).
Ob der Mangel ein normaler Bruch/Riss ist, oder ein Baumangel wird üblicherweise als Schadensursache in der Reparaturrechnung des ausführenden Handwerkers angegeben...
Sollten Sie es selbst reparieren, so sollten Sie entweder einen Gutachter der Versicherung, oder falls dies der Versicherung genügt Fotos und einen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma beim VR einreichen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
also ein Schaden an der Gas-, Elektro-, oder wie hier: an der Wasser-Installation, , der erst nach 10 Jahren eintritt, ist wohl schwer als versteckter Mangel gegenüber dem Verursacher beweisbar.
Normalerweise wird eine Installation mangels korrekter Installation sofort schadhaft und nicht erst nach 10 Jahren.
Die Beweislast liegt in dem Fall eh beim Geschädigten. Da ist die Reparatur zu 99,9% günstiger als der Sachverständige/Prozeß. Und auch wenn der Geschädigte hier der Anspruchsteller ist und gegenüber dem VR über den Schaden beweispflichtig ist sollte die exculpation relativ leicht fallen.
Von daher leisten auch die Gebäude-VR, zumal nach 10 Jahren auch die grobe Fahrlässigkeit bzw. der Vorsatz eigentlich nicht beweisbar sein dürfte. Und wer in Eigenleistung ein Haus erstellt bzw. Teile davon, wird sicher nicht vorsätzlich einen Schaden "einbauen". _________________ MfG,
Duisburger
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