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Person A bekommt ALG II. A hatte eine zu große Wohnung und musste umziehen. Soweit war das nicht das Problem, da er eh in einen anderen Ort ziehen wollte, wegen Umschulungsbeginn. Da Person B zu dieser Zeit auch arbeitslos geworden ist und in der alten Stadt kaum Möglichkeiten einer neuen Beschäftigung waren, beschlossen A und B zusammen eine Wohnung zu nehmen - als Wohngemeinschaft.
Die Wohnung hat 65 qm - ist also für zwei Personen angemessen. Die Miethöhe liess sich A damals auch von der ARGE bestätigen, dass diese in Ordnung ist. Er bezahlt warm 310 Euro.
Nachdem das alles geklärt war, unterschrieben beide den Mietvertrag und zogen dort ein. Es wurden von der ARGE auch nichts gefordert, wegen Kaution, Maklercourtage oder sonstigem.
Gestern kam jetzt der Brief, dass für 2 Personen eine 2ZKB Wohnung zusteht mit einer Kaltmiete von 425 Euro. Person A stehen dann also nur noch 212,50 Euro Kaltmiete zu. Bisher sind es 270 Euro.
1. Problem: Wohnort ist Nahe München - eine kleine Wohnung für den Preis zu finden ist wohl nicht möglich. Auch bei getrennten Wohnungen - eine 1 Zimmer Wohnung ist für 212 Euro nicht möglich.
2. Problem: Person B kann diese Wohnung nicht alleine halten. B hat aber schon einiges an Geld reingesteckt.
Wie sollte man weiter verfahren? Widerspruch ist so eine Sache, da schon 3 laufen, wegen anderer Berechnungsfehler.
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