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GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Grundk

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 11:17    Titel: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Grundk Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall

eine GmbH wird gegründet, 50.000 Euro auf das Girokonto der GmbH eingezahlt, mit Kontoauszug zum Amtsgericht marschiert, danach zahlt sich der Gründer sofort die 50.000 Euro wieder aus.

Welche Folgen kann das haben? Wo schau ich nach?
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat eigentlich keine Folgen da das Kapital nur bei Eintragung der GmbH vorhanden sein muss. Was danach mit dem Geld passiert ist mehr oder minder "egal". Ob noch ein Mindeststammkapital (quasi symbolisch) bleiben muss, kann ich jetzt nicht genau sagen.

DW
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 23:36    Titel: Re: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Gr Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgender Fall

eine GmbH wird gegründet, 50.000 Euro auf das Girokonto der GmbH eingezahlt, mit Kontoauszug zum Amtsgericht marschiert, danach zahlt sich der Gründer sofort die 50.000 Euro wieder aus.

Welche Folgen kann das haben? Wo schau ich nach?



Das ist eine strafbare Untreue zu Lasten der GmbH.

Zivilrechtlich hat das zur Folge, dass spätestens der Insolvenzverwalter den Zahlungsanspruch geltend machen wird.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zivilrecht d´accor.

aber warum Untreue, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer ein Gesellschafterdarlehen vergibt?
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

... und im Insolvenzfall verlangt der Insolvenzverwalter lediglich die 26 TEUR... ?


... wenn sonst nichts passiert, könnte man sich doch gleich die ganze LTD Aktionen sparen, denn wer eine LTD gründet, hat doch momentan nicht das geld, dieses könnte doch kurzfristig bei der bank aufgenommen werden und nach gründung sofort wieder zurückbezahlt werden... und von einer Insolvenz geht doch (im Normalfall) auch der LTD Gründer nicht aus...
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

... und im Insolvenzfall verlangt der Insolvenzverwalter lediglich die 25 TEUR Grundkapital... ?


... wenn sonst nichts passiert, könnte man sich doch gleich die ganze LTD Aktionen sparen, denn wer eine LTD gründet, hat doch momentan nicht das geld, dieses könnte doch kurzfristig bei der bank aufgenommen werden und nach gründung sofort wieder zurückbezahlt werden... und von einer Insolvenz geht doch (im Normalfall) auch der LTD Gründer nicht aus...
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

deathwalker81 hat folgendes geschrieben::

Was danach mit dem Geld passiert ist mehr oder minder "egal".

Mein lieber DW,

Sie sollten sich mal mit den Grundsätzen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht befassen. Ich persönlich habe gerade ein Wochenend-Seminar zu diesem Thema hinter mir. Auf jeden Fall ist Ihre Aussage nicht richtig.
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deathwalker81
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
deathwalker81 hat folgendes geschrieben::

Was danach mit dem Geld passiert ist mehr oder minder "egal".

Mein lieber DW,

Sie sollten sich mal mit den Grundsätzen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht befassen. Ich persönlich habe gerade ein Wochenend-Seminar zu diesem Thema hinter mir. Auf jeden Fall ist Ihre Aussage nicht richtig.


Dann erleuchten Sie uns mit einer richtigen Aussage ehrenwerter Rembrandt! Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer konstruktiven Antwort?

DW
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein Auszug aus dem GmbH-Gesetz:

Zitat:
§ 84 Pflichtverletzung bei Verlust, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es

1. als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen, oder

2. als Geschäftsführer entgegen § 64 Abs. 1 oder als Liquidator entgegen § 71 Abs. 4 unterläßt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 08:01    Titel: Re: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Gr Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgender Fall

eine GmbH wird gegründet, 50.000 Euro auf das Girokonto der GmbH eingezahlt, mit Kontoauszug zum Amtsgericht marschiert, danach zahlt sich der Gründer sofort die 50.000 Euro wieder aus.

Welche Folgen kann das haben? Wo schau ich nach?


Einmal unbenommen aller sonstigen - bei ungeschickter Vorgehensweise durchaus denkbarar - Momente:

Das gesetzliche "Grundkapital" der GmbH ist deren Haftungsmasse. Wird es entnommen ohne Wiedereinlage, so bleibt in dieser Höhe der Durchgriff auf die Gesellschafter.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 08:11    Titel: Re: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Gr Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Das gesetzliche "Grundkapital" der GmbH ist deren Haftungsmasse. Wird es entnommen ohne Wiedereinlage, so bleibt in dieser Höhe der Durchgriff auf die Gesellschafter.

Das ist richtig, aber die GmbH ist ohne Grundkapital zahlungsunfähig. Nach § 64 Abs. 1 GmbHG ist in diesem Fall unverzüglich die Insolvenz zu beantragen. Geschieht dies nicht, hat dies strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführer.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 08:34    Titel: Re: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Gr Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::

Das gesetzliche "Grundkapital" der GmbH ist deren Haftungsmasse. Wird es entnommen ohne Wiedereinlage, so bleibt in dieser Höhe der Durchgriff auf die Gesellschafter.

Das ist richtig, aber die GmbH ist ohne Grundkapital zahlungsunfähig. Nach § 64 Abs. 1 GmbHG ist in diesem Fall unverzüglich die Insolvenz zu beantragen. Geschieht dies nicht, hat dies strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführer.


U.a. deshalb mein Hinweis: :
Zitat:
unbenommen aller sonstigen - bei ungeschickter Vorgehensweise durchaus denkbarar - Momente


Wortwörtlich genommen wird zwar das Gesamte Grundkapital entnommen, was praktisch i.d.R. eine negative Bilanz bedeuteen wird.

Solange aber nur der Löwenanteil entnommen wird, so dass die Bilanz in minimalem Umfang positiv/neutral bleibt, ist eine Insolvenz vermeidbar. Es bleibt aber bei den von mir erwähnten Folgen. Dies ist - aus Sicht der Gläubiger - ein durchaus anerkennenswerter Vorteil gegenüber der Ltd. und vergleichbarer haftungsbeschränkender Gesellschaften.

In einfacher Sprache: "Einlegen und sofort wieder rausziehen ist total für den Popo!"

Alles was zwingend eingelegt werden muss an Haftungsmasse unterfällt auch dem Grundsatz der Kapitalerhaltung.
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 08:43    Titel: Re: GmbH-Gründung mit sofortiger "Entnahme" des Gr Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig, aber die GmbH ist ohne Grundkapital zahlungsunfähig.
Um mal ein wenig beckzumessern: Die GmbH hat kein Grund- sondern "nur" ein Stammkapital. Und zahlungsunfähig kann sie auch sein, wenn dieses Stammkapital noch vollständig vorhanden ist. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. In dem geschilderten Fall käme noch die Frage hinzu, ob die GmbH überhaupt nennenswerte Zahlungsverpflichtungen hat. Scheinbar wurde ja kein Geschäftsbetrieb aufgenommen. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
... und im Insolvenzfall verlangt der Insolvenzverwalter lediglich die 26 TEUR... ?


... wenn sonst nichts passiert, könnte man sich doch gleich die ganze LTD Aktionen sparen, denn wer eine LTD gründet, hat doch momentan nicht das geld, dieses könnte doch kurzfristig bei der bank aufgenommen werden und nach gründung sofort wieder zurückbezahlt werden... und von einer Insolvenz geht doch (im Normalfall) auch der LTD Gründer nicht aus...


Die Unterschiede sind - sofern man gewisse Rücklagen/Kreditwürdigkeit hat - gering.

Für die GmbH muss man das Gründungskapital erst einmal aufbringen und es bleibt nun einmal die Haftung in Höhe des - nicht eingebrachten oder entnommenen - Stammkapitals.

Effektiv erhöht dies jedenfalls den Gründungsaufwand.

Die Ltd. und vergleichbare Gesellschaften haben gewisse Vorteile in der Grundungsphase - Kosten und Aufwand betreffend. Dazu kommen einige mittelbare Vorteile. Bei auf lange Sicht geplanten Unternehmen relativiert sich der Vorteil gegenüber z.B. der GmBH regelmäßig sehr schnell sehr stark.

Grob gesagt : Die Ltd. hat ihre Vorteile, die in bestimmten Situationen sehr nützlich sein können. Gegenwärtig werden diese Vorteile oft allerdings auch überbewertet und aus weniger seriösen oder rein psychologischen Motiven die Ltd. als Organisationsform gewählt.
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